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Der Konkurs-Antrag

Die Unternehmer-Familie Reichegger (ganz vorne: Peter Reichegger)

Die Unternehmer-Familie Reichegger (ganz vorne: Peter Reichegger)

Die Staatsanwaltschaft Bozen greift in das laufende Ausgleichsverfahren gegen Hobag ein. Sie hat den Konkurs der Baufirma aus Sand in Taufers beantragt. Wie ihn die Familie Reichegger abwenden will.

von Thomas Vikoler

Auch wenn sich Firmenchef Peter Reichegger stets optimistisch gibt – die Zukunftsaussichten des Unternehmens Hobag sind eher schlecht. Wie berichtet, laufen derzeit die Verhandlungen über die Fortführung des Ausgleichsverfahrens und Abwendungen eines Konkurses.

Am 24. Februar fand am Landesgericht vor einem Richtersenat, bestehend aus der Präsidentin Francesca Bortolotti und den Beisitzern Stefan Tappeiner und Elena Covi, eine Verhandlung statt. Der Anlass: Ein Antrag auf Widerruf des Ausgleichsverfahrens.

Was bisher nicht bekannt war: Auf der Verhandlung vor gut drei Wochen beantragte der Staatsanwalt Giancarlo Bramante die Eröffnung des Konkurses gegen Hobag. Begründung: Das Ausgleichsverfahren sei aussichtslos. Bramante ermittelt derzeit wegen des Konkurses der Hobag-Tochterfirma ZH (siehe untenstehenden Artikel).

Eine Entscheidung des Gerichts über den Konkurs-Antrag steht bisher aus. Die Richter gaben den verschiedenen Prozessparteien Fristen für die Darstellung der eigenen Position und die Vorlage von Dokumenten vor. So sollte die Hobag SpA bis Ende Februar Kopien aller ihrer Bankverträge präsentieren. Die Gläubiger der in die finanzielle Schieflage geratenen Firma deponierten ihren Bericht Anfang dieser Woche in der Konkurskanzlei des Landesgerichts. Die Hobag SpA hat bis Freitag Zeit, ihre Position noch einmal darzulegen.

Dann entscheidet das Gericht, wie es weitergeht.

Auf der Verhandlung Ende Februar gab es einen partiellen Rettungsversuch seitens der Familie Reichegger, Ihr Anwalt Paolo Benazzo bot eine Ausgleichszahlung für jene Posten an, die direkt auf Gesellschafter und Verwalter der Familie Reichegger in den Gesellschaften Hobag und ZH rückführbar sind.

Die Höhe des Angebots: 800.000 Euro, bestehend aus einer Barzahlung in der Höhe von 660.000 Euro und dem Verzicht auf ein 140.000-Euro-Guthaben gegenüber Hobag durch den Brunecker Anwalt Dieter Schramm. Schramm ist der Ehemann von Christine Reichegger, die zu den Gesellschaftern von Hobag gehört.

Bei Zahlung der 800.000 Euro, so der Vorschlag von Anwalt Benazzo, sollten jegliche Forderungen gegen die Exponenten der Familie Reichegger abgeschlossen und das Ausgleichsverfahren fortgeführt werden.

Die Gläubiger, allen voran die Banken, müssen nun entscheiden, ob sie auf dieses Angebot eingehen.

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