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Die Blitz-Scheidung

Das italienische Scheidungsrecht ist an europäische Standards angepasst worden: Die Mindestdauer zwischen Ehetrennung und Ehescheidung wird von drei Jahren auf eines verkürzt – bei Einvernehmen auf 6 Monate.

 „Es war an der Zeit das italienische Scheidungsrecht, das in Italien 1970 eingeführt worden ist, den in anderen europäischen Ländern üblichen Standards anzunähern“.

Mit diesen Worten nehmen die SVP-Senatoren Karl Zeller und Hans Berger zu dem am Mittwoch vom Senat angenommenen Gesetzesentwurf zur vereinfachten Scheidung Stellung, in dem im Wesentlichen die bereits in der Abgeordnetenkammer genehmigte Regelung bestätigt wurde.

Bisher mussten zwischen Ehetrennung und Ehescheidung mindestens drei Jahre liegen.

Diese Zeit soll nun auf ein Jahr verkürzt werden.

Sind beide Partner mit der Ehetrennung einverstanden, wird diese Zeit sogar unter Umständen auf ein halbes Jahr reduziert.

„Damit wird ein erster Schritt zur Vereinfachung erzielt und eine Annäherung an europäische Standards gemacht“, so die SVP-Senatoren, die der Gesetzesvorlage zugestimmt haben.

 

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