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Der Konto-Wechsel

Laut einem neuen Gesetz müssen Banken einen Konto-Wechsel innerhalb von 13 Tagen durchführen. Falls die Bank die Frist nicht einhält, hat der Verbraucher Anrecht auf Schadenersatz.

Seit einigen Wochen ist ein Dekret in Kraft, das unter anderem die EU-Richtlinie 2014/92/EU in italienisches Recht umsetzt. Die EU-Richtlinie reguliert auch den Kontowechsel bei Banken und legt eine Frist von 13 Tagen fest, in der die Banken den Konto-Wechsel durchführen müssen.

Falls die Bank diese Frist nicht einhält, hat der Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz.

Die Höhe des Schadensersatzes hängt von der Verspätung und der nicht Verfügbarkeit des Guthabens ab. Beinhaltet der Antrag auch die Übertragung von Finanzprodukten und andere mit den Konto verbundene zusätzliche Dienstleistungen, darf die Übertragung keine zusätzlichen Spesen verursachen.

Der Wechsel verlauft wie folgt:

  • – Der Kunde macht einen Antrag bei der neuen Bank für die Eröffnung des Konto, und erteilt der neuen Bank Klient eine Vollmacht für den Wechsel;
  • – durch die Vollmacht kann die neue Bank einen Antrag an die alte Bank stellen und den Wechsel des Konto vollziehen;
  • – die alte Bank veranlasst, dass alle Banküberweisungen, Daueraufträge und Lastschriften und der eventuelle positive Saldo zum neuen Konten, ab dem vom Kunden festgelegten Zeitpunkt übertragen werden;
  • – falls ein Wechsel nicht möglich ist muss die alte Bank dies den Kunden unverzüglich mitteilen;
  • – die alte Bank veranlasst die Schließung des Kontokorrents zum von den KundInnen festgelegten Datum.

So bewertet Walther Andreaus von der Verbraucherzentrale Südtirol das Gesetz:

„Es handelt sich hierbei um ein wichtiges Gesetz, denn durch die Festlegung einer Frist und den Anspruch auf Schadenersatz, wird ein Kontowechsel einfacher und sollte die VerbraucherInnen anregen, einen Wechsel zu vollziehen, falls sei bei einem anderen Anbieter bessere Bedingungen vorfinden. Deshalb sollten die VerbraucherInnen die Fristen beim Kontowechsel genauestens kontrollieren und verlangen, das dieser Wechsel ohne Kosten und Gebühren vollzogen wird.“

 

 

 

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