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„Mit Händen und Füßen“

Uhl Hof Kohlern neuJosef Zelger, Bauer auf Kohlern, führt gegen die Gemeinde Bozen einen erbitterten Rechtsstreit um fünf Hektar Wiese am Uhlhof. Laut einem Urteil darf er sie nun nicht mehr mähen.

 on Thomas Vikoler

„Alles ein Vorwand“, sagt Josef Zelger und schickt einen zornigen Huster hinterher.

Dass ihm der Bozner Bürgermeister am 17. April vergangenen Jahres angeordnet hat, die Wiese, die er seit dem fernen Jahr 1987 allsommerlich mäht, freizustellen, will er nicht akzeptieren. Schon gar nicht eine der Begründungen der Verordnung: Die fünf Hektar Wiese würden von den Betreuten der Reha-Werkstatt am Uhlhof genutzt.

Die Wiese, um die es hier geht, gehört zum Uhlhof und dieser der Gemeinde. Für Zelger, Eigentümer des benachbarten Hofes und Gasthauses Klaus, müsste sie bereits ihm gehören. Weil ersessen. In einem Zivilverfahren am Landesgericht wurden ihm die fünf Hektar bereits zugesprochen, das Oberlandesgericht hob das Urteil allerdings auf. Die Ersitzungscausa behängt derzeit bei der Kassation.

Der zweite Schauplatz des erbitternden Streits zwischen dem sturen Bauern und der Gemeinde Bozen ist das Bozner Verwaltungsgericht. Zelger hat die Freistellungsverordnung des Bürgermeisters angefochten und eine Aussetzung der Maßnahme erwirkt.

Laut seinem Anwalt Thomas Piccolruaz ist der Selbstvollstreckungsweg nur für öffentliche Güter (demanio pubblico), nicht aber für unverfügbare Vermögen (patrimonio indisponibile), wie die Wiese am Uhlhof es ist, möglich. Die sogenannte Begründungspflicht sei verletzt worden, nämlich der Nachweis einer konkreten Bestimmung der Liegenschaft für einen öffentlichen Dienst. Dass die Gemeinde kein Interesse an der Nutzung der Wiese habe, sei zweifach bewiesen: Durch die 25-jährige ungestörte Nutzung durch Zelger und durch den Umstand, dass die Gemeinde ihm angeboten habe, die Wiese bis zum Erlass des Kassationsurteils zu mähen.

Das Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Margit Falk Ebner (Urteilsverfasser: Peter Michaeler) sieht es anders. Aufgrund der vorherrschenden Rechtsprechung könnte auch unverfügbares Vermögen auf dem Verwaltungsweg geschützt werden. Die Verordnung des Bürgermeisters ist also rechtens, der Rekurs von Josef Zelger abgewiesen. Der will – keineswegs überraschend – Berufung gegen das Urteil einlegen.

„Ich werde mich weiter mit Händen und Füßen wehren“, verspricht der Landwirt.

Er als jemand, der die Wiese über 25 Jahre lang gemäht habe, werde nicht einfach so aus dieser verschwinden. Das Angebot von Vizebürgermeister Klaus Ladinser eines langfristigen Pachtvertrags lehnt Zelger selbstverständlich ab.

 

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