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Der Randi-Vorschlag

Die Gemeinde Bozen will finanzielle Sozialhilfe von der Ausübung sozial nützlicher Tätigkeiten abhängig machen. Was der AGB/Cgil dazu sagt.

Der Generalsekretär des AGB/CGIL, Alfred Ebner, erklärt im Hinblick auf den Vorschlag von Stadtrat Mauro Randi, der das Anrecht auf finanzielle Sozialhilfe von der Ausübung sozial nützlicher Tätigkeiten abhängig machen will: „Mit der Landesverwaltung muss geklärt werden, ob die Bereitschaft besteht, das entsprechende Landesgesetz abzuändern, denn derzeit bestehen sehr geringe gesetzliche Spielräume für eine derartige Initiative.“

Alfred Ebner

Alfred Ebner

Sollte dies der Fall sein, so müssten laut Ebner von Anfang an Gespräche zwischen den zuständigen Ämtern und den Sozialpartnern geführt werden. Etwaige gesetzliche Abänderungen müssten außerdem für alle lokalen Ämter gelten, um zu verhindern, dass es unterschiedliche Interpretationen gibt.
Für den AGB/CGIL sind auch aus arbeitsrechtlicher Sicht einige problematische Aspekte vorhanden: Es muss klar zwischen sozial nützlichen Tätigkeiten und Gelegenheitsjobs bzw. Jobs mit Voucher unterschieden werden.
Zentrales Ziel der öffentlichen Verwaltung muss es weiterhin sein, Empfänger von finanzieller Sozialhilfe wieder in die normale Arbeitswelt einzugliedern, weshalb die Weiterbildung ein Schwerpunkt bleiben muss.
„Es muss außerdem verhindert werden, dass eine Konkurrenz zu den Tätigkeiten geschaffen wird, die heute von Sozialgenossenschaften durchgeführt werden.“ erklärt Alfred Ebner asbchliessend.
Positiv wird vom AGB/CGIL die in Aussicht gestellte Möglichkeit der Einzahlung von Sozialbeiträgen beurteilt, was allerdings von einer Einigung mit dem nationalen Institut für soziale Fürsorge NISF/INPS abhängt.

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