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Genug gestraft

Die Spitalsangestellte, die eine HIV-Infektion einer Kollegin ausplauderte, hat dem Sanitätsbetrieb keinen Imageschaden verursacht. Sagt der Rechnungshof.

Eine strafrechtliche Verurteilung eines öffentlichen Angestellten muss nicht zwangsläufig einen Imageschaden für den Arbeitgeber bedeuten. Das steht in einem Urteil des Rechnungshofes, das mit Spannung erwartet worden war. Denn darin geht es um eine Angestellte des Bozner Spitals, M.Z., deren Fall 2010 für Aufsehen sorgte.

M.Z. wurde am Landesgericht von Einzelrichterin Carla Scheidle zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt – wegen Ausplaudern von Dienstgeheimnissen. Nämlich: Die HIV-Infektion einer Kollegin, von der M.Z. zwei weiteren Kolleginnen erzählte. Um sie vor einer möglichen Ansteckung zu warnen, wie die Beamte später beteuerte.

Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof bezifferte den Imageschaden, der dem Sanitätsbetrieb durch das Bekanntwerden des Falles entstanden sei, auf 10.000 Euro.

Einen Betrag, den M.Z. aber nicht zahlen muss. Die rechtsprechende Sektion sprach die 52-Jährige laut einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil frei. Kein Imageschaden.

Die Begründung in Kurzversion: M.Z. sei bereits genug gestraft worden.

Neben der bedingten Schuldspruch am Landesgericht war die Beamte vom Sanitätsbetrieb aus disziplinarrechtlichen Gründen für 60 Tage vom Dienst enthoben worden (später auf 40 Tage reduziert). Dazu hatte der Zivilpartei im Strafverfahren 1.565 Euro an Schadenersatz gezahlt.

Der Sanitätsbetrieb habe das Verhalten von M.Z. bereits „aufs Schärfste“ geahndet. Der ihr verpasste Denkzettel stelle zudem „eine Mahnung für alle Angestellten“ dar, in Zukunft auf die Verbreitung vertraulicher medizinischer Nachrichten zu verzichten.

Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Berufung einlegen wird.

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