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Freispruch für Jellici

Das Oberlandesgericht annulliert den erstinstanzlichen Schuldspruch gegen Gianfranco Jellici und Luigi Corradini wegen der Rückzahlungen von Zinsen an die private Busgesellschaft SAD.

Von Thomas Vikoler

Oberstaatsanwalt Guido Rispoli sprach in seinem Plädoyer von einem „Musterbeispiel für Amtsmissbrauch“. Zwei Landesbeamte, die sich einfach so über ein geltendes Landesgesetz hinweggesetzt hätten, um einem privaten Busunternehmen – die Konzessionärin SAD AG – einen Vorteil in der Höhe von 344.263 Euro zu verschaffen.

Zu diesem Schluss kam im Oktober 2013 auch ein Richtersenat, bestehend aus Carla Scheidle (Vorsitz), Ulrike Ceresara und Maria Christina Erlicher. Er verurteilte Gianfranco Jellici, dem inzwischen pensionierten Direktor der Mobilitätsabteilung des Landes, und Amtsdirektor Luigi Corradini zu jeweils einem Jahr Haft auf Bewährung. Nebenstrafe: Das Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden.

Ein Urteil, das gerade 16 Monate gehalten hat. Der Strafsenat des Oberlandesgericht unter Vorsitz von Manfred Klammer (Beisitzer Elisabeth Roilo und Isabella Martin) haben gestern den Schuldspruch aus der ersten Instanz aufgehoben und die beiden Beamten freigesprochen. Weil kein strafbarer Tatbestand vorliegt.

Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts steht freilich noch aus. In dieser könnte ein Beschluss des Landtages am 23. Dezember eine Rolle spielen. Eine authentische Interpretation einer Bestimmung, die verdächtig auf den Fall SAD zielte. Für Rispoli, dem Ankläger in der ersten Instanz, eindeutig ein „Beschluss ad personam“.

Nun ist zu sehen, ob das Oberlandesgericht die nachträgliche Sanierung der Zinszahlung für anwendbar hält oder andere Gründe für den Freispruch anführt.

Unbestritten ist, dass die SAD für ihre Konzessionsdienste aus den Jahren 2004 und 2005 wegen der verspäteten Zahlungen seitens des Landes einen Kredit aufnehmen musste. Dadurch fielen Zinsen in der Höhe von 344.263 Euro an.

Der Rechnungshof sprach Jellici und Corradini in erster Instanz von einer Schadensersatzforderung der Staatsanwaltschaft in derselben Höhe frei. Eines der Argumente der Verteidiger (Andreas Widmann und Gerhard Brandstätter für Jellici, Giovanni Polonioli für Corradini) auch in der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht. Sie wiesen daraufhin, dass die Rückzahlung von Passivzinsen an Konzessionäre inzwischen europäische Praxis sei. Auch, dass die Passivzinsen in den amtlichen Dokumenten offen ausgewiesen und nicht etwa versteckt worden seien.

Sollte der Freispruch in Rechtskraft erwachsen, werden den beiden Beamten die Rechtsanwaltsspesen durch das Land ersetzt.

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