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Die Landes-Tagesmütter

Landesbedienstete können ihre Kleinkinder auch Tagesmüttern anvertrauen – und dabei mit einer finanziellen Förderung durch ihren Arbeitgeber rechnen. 

Landesbedienstete können ihre Kleinkinder neben den vertragsgebundenen Kindertagesstätten auch Tagesmüttern anvertrauen und dabei mit einer finanziellen Förderung durch ihren Arbeitgeber rechnen. Die Grundlage dafür hat die Landesregierung geschaffen. Auf Vorschlag von LRin Deeg genehmigte sie den Entwurf einer Vereinbarung mit den Sozialgenossenschaften, die den Tagesmutterdienst anbieten.

Betriebliche Kinderbetreuung spielt bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in vielen Fällen eine wesentliche Rolle. „Als großer Arbeitgeber fühlt sich die Landesverwaltung der Familienfreundlichkeit verpflichtet“, betont die Landesrätin für Familie und Verwaltung, Waltraud Deeg, „daher bieten wir unseren Bediensteten seit einigen Jahren die Möglichkeit, ihre Kinder im Alter von bis zu drei Jahren in Betriebskindertagesstätten unterzubringen. Wofür sie mit finanzieller Unterstützung rechnen können.“?„Das diesbezügliche Pilotprojekt war 2011 auf den Weg gebracht und im vergangenen Sommer von der Landesregierung verlängert worden. „Dabei haben wir uns darauf geeinigt, neben den Kindertagesstätten auch die Betreuung bei Tagesmüttern zu berücksichtigen, das heißt gleichwertig zu bezuschussen“, so die Familienlandesrätin.

Die Grundlage dazu schuf die Landesregierung.

Sie genehmigte den Entwurf einer Vereinbarung mit den Sozialgenossenschaften, die den Tagesmutterdienst anbieten. Es handelt sich dabei um die Genossenschaften „Tagesmütter“, „Mit Bäuerinnen lernen-wachsen-leben“, „Primi passi-Tagesmutter“, „Casabimbo Tagesmutter“ und „Coccinella“. Gleichzeitig wurde die Landesrätin für Familie und Verwaltung ermächtigt, die Vereinbarungen mit den jeweiligen Genossenschaften zu unterzeichnen. Die Rahmenvereinbarung gilt nach ihrer Unterzeichnung bis September 2015 und kann dann für weitere Jahre verlängert werden.

„Damit haben nun auch Landesbedienstete die Möglichkeit auszuwählen, ob sie ihre Kleinkinder in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreuen lassen“, so Landesrätin Deeg. Eine generelle Gleichstellung beziehungsweise eine gleichwertige Förderung der Betreuungsplätze in Kitas und bei Tagesmüttern hatte die Landesregierung bereits im Vorjahr beschlossen.

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