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Etappensieg für Hotellerie

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Beschwerde des Buchungsportals „HRS“ zur Aufhebung der Bestpreisklausel abgewiesen – zur Freude des Hoteliers- und Gastwirteverbandes HGV.

Erfreut zeigt man sich im Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) über das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, welches ein Urteil des deutschen Kartellamtes bestätigt, wonach der deutsche Online-Reiseanbieter „HRS“ die Bestpreisklausel aus Verträgen mit Hotels entfernen muss. HGV-Präsident Manfred Pinzger sieht in der Entscheidung ganz klar „einen weiteren Etappensieg für die Hotellerie.“

Sogenannte Bestpreisklauseln verpflichten Hoteliers dazu, den jeweils niedrigsten Zimmerpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen anzubieten.

Auch die Hotels selbst dürfen Zimmer nicht günstiger verkaufen. Selbst dann nicht, wenn die Buchung über die eigene Webseite des Betriebes erfolgt. „Die Rechtmäßigkeit derartiger Klauseln ist für uns sehr fragwürdig“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Seit geraumer Zeit sind der HGV, die Federalberghi und europäische Hotellerieverbände bemüht, diese Bestpreisklauseln von Seiten der weltweit tätigen Buchungsportale zu kippen. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und dem kürzlich erfolgten Urteil zu hoher Geldbuße für das Bewertungsportal „Tripadvisor“ in Italien sind die europäischen Hotellerieverbände und der HGV nun zuversichtlich, dass im Online-Reisemarkt wieder mehr Transparenz und Preisflexibilität einhalten wird.

„Dies ist deshalb so wichtig, weil die Gastwirte und Hoteliers dadurch wieder mehr Handlungsspielraum gegenüber Gästen erhalten“, erläutert HGV-Direktor Thomas Gruber abschließend in einer Presseaussendung.

 

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