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Geld für Pendler

Berufspendler können ab sofort um einen Fahrtkostenbeitrag für 2014 ansuchen. Die Auszahlungsrückstände konnten abgebaut werden.

Gute Nachrichten für Berufspendler: Ab sofort und noch bis 31. März kann um einen Fahrtkostenbeitrag für 2014 angesucht werden. Die alten Auszahlungsrückstände konnten indes gänzlich abgebaut werden. „Die Landesregierung hat dafür im Vorjahr rund 5,5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt“, so Landesrat Florian Mussner.

Während es in den Jahren zuvor rund 7000 waren, wurden im Vorjahr nach einer Überarbeitung der Voraussetzungen noch 3235 Ansuchen um einen Pendlerbeitrag eingereicht. „Der Beitrag kommt nun gezielt jenen Berufspendlern zugute, die einen langen, umständlichen Weg zur Arbeit haben oder wegen Strecke oder Arbeitszeiten nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können“, so Mussner. Sie könnten nun mit einem höheren Beitrag rechnen, auch weil eine ganze Menge an Kleinstbeiträgen wegfielen. Derzeit werden die Gesuche aus dem Vorjahr bearbeitet, 2,2 Millionen Euro stehen dafür bereit. Bis auf einzelne sind indes alle älteren Gesuche genehmigt und die Beiträge ausgezahlt worden.

Um einen Beitrag ansuchen können Arbeitnehmer, die ihren „gewöhnlichem Aufenthaltsort“ in Südtirol habe, an mindestens 120 Tagen im Jahr zu einem Arbeitsplatz in der Region fahren und dabei mehr als 18 Kilometer zurücklegen. Auf der Strecke darf es keine öffentlichen Liniendienste mit mindestens einem Halbstundentakt geben. Gewährt wird ein Pendlerbeitrag in Fällen, in denen man den Arbeitsplatz mit den ersten Öffis erst nach Beginn des Arbeitsturnus erreichen würde oder das letzte öffentliche Verkehrsmittel vor Ende dieses Turnusses abfährt. Anspruch auf einen Beitrag hat man außerdem, wenn die Gesamtwartezeit auf die Öffis (samt dazu gehörigem Fußweg) täglich mehr als 60 Minuten betragen würde oder die nächstgelegene Haltestelle mit Parkmöglichkeit mehr als zehn Kilometer vom Wohnort entfernt ist. In diesem Fall berechnet sich der Beitrag auf die Strecke Wohnort-Haltestelle.

Vom Beitrag ausgeschlossen sind jene, deren jährliches Bruttogesamteinkommen mehr als 50.000 Euro beträgt.

Auch wer kostenlos ein Dienstfahrzeug benutzen kann, hat keinen Anspruch auf einen Pendlerbeitrag. Beiträge unter 200 Euro werden darüber hinaus nicht ausbezahlt. Für den Beitrag gilt ein Einheitsbetrag von fünf Cent pro Kilometer multipliziert mit den Arbeitstagen.

„Die im Vorjahr forcierte Form der Online-Ansuchen hat sich bewährt, die Gesuche können dadurch viel schneller bearbeitet werden“, so Mussner. Deshalb können die Gesuche um einen Pendlerbeitrag auch in diesem Jahr nur online eingereicht werden. Dazu braucht es eine aktivierte Bürgerkarte samt Lesegerät (Infos unter der Grünen Nummer 800 816 836 oder www.provinz.bz.it/buergerkarte) oder einen zertifizierten eGov-Account. Wer keines von beidem besitzt, kann online einen nicht-zertifizierten eGov-Account beantragen, muss den Antrag im Anschluss aber persönlich im Amt unterschreiben, damit seine Identität überprüft werden kann.

Alle weiteren Informationen zum Pendlerbeitrag bekommt man im Bürgernetz (www.provinz.bz.it) unter der Rubrik „Meistgenutzte Dienste“ oder im Landesamt für Personenverkehr (Tel. 0471 415492; E-Mail: PendlerBeiträ[email protected]). Auskünfte und Hilfe gibt’s darüber hinaus bei Gewerkschaften, Patronaten und Bezirksgemeinschaften.

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