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Die Einigung

Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben sich im Verfahren gegen Hans Kammerlander auf eine Strafzumessung geeinigt. Das Strafausmaß dürfte unter zwei Jahren liegen.

(tom) Der Termin für den Abschluss des gerichtlichen Vergleichs ist vom zuständigen Voruntersuchungsrichter auf Anfang Februar festgelegt worden. Doch da wird Staatsanwältin Daniela Pol voraussichtlich nicht Zeit haben, es kommt also zu einer Vertagung.

Hans Kammerlander, Südtiroler Extrembergsteiger, muss sich also noch etwas gedulden, um sein Strafverfahren wegen des Unfalls auf der Uttenheimer Länge abschließen zu können.

Am 26. November 2013 war dort der 21-jährige René Eppacher getötet worden. Ein Gutachten hat ergeben, dass Kammerlander den tödlichen Unfall verursacht hatte und unter Alkoholeinfluss (1,48 Promille) stand.

Im November hat Kammerlanders Anwalt Peter Paul Brugger für seinen Mandanten einen gerichtlichen Vergleich beantragt. Es geht um die Vorwürfe der fahrlässigen Tötung und Alkohol am Steuer, wie sie im Abschlussbericht von Staatsanwältin Pol aufgeführt sind.

Nach Informationen der TAGESZEITUNG haben sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung inzwischen über das Strafausmaß geeinigt. Das bleibt vorerst geheim, dürfte aber unter zwei Jahren Haft liegen. Kammerlander kann also damit rechnen, dass die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird und er keine Ableistung der Haft in Form von Sozialarbeit beantragen muss.

Bis die Angelegenheit formalisiert ist, werden aber noch einige Monate vergehen. Der gerichtliche Vergleich zu einem der Aufsehen erregendsten Unfälle der letzten Jahre dürfte im März geschlossen werden.

 

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