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Schlau gelöst

Foto: 123RF.com

Obstbauern, die neben sensiblen Zonen Pflanzenschutzmittel ausbringen, müssen ab heuer Hinweisschilder aufstellen. Das vorbereitete Schild sorgt für Kritik.

von Heinrich Schwarz

Rund 1.500 Bauern in Südtirol sind seit heuer dazu verpflichtet, mit Hinweisschildern über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. Die Pflicht gilt für landwirtschaftliche Flächen, die an sensible, von der Bevölkerung genutzte Zonen angrenzen. Zu diesen gehören etwa Parks, Sportplätze, Schulen, Kindergärten, Kitas, Spielplätze, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Radwege sowie Gehsteige und Fußwege innerhalb der verbauten Ortskerne.

Die Vorschriften wurden vor einem halben Jahr von der Landesregierung genehmigt. Hintergrund ist der „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“. Durch eine Informationspflicht sollen jene Personen geschützt werden, die einem Risiko ausgesetzt sein könnten.

Im Beschluss der Landesregierung heißt es: „Während der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln muss am Rande des behandelten Grundstückes zu den genannten Arealen gut sichtbar ein Hinweisschild aufgestellt sein, das mindestens die Größe DIN A4 hat und deutlich leserlich wenigstens folgenden Hinweis enthalten muss: ‚Fläche möglicherweise mit Pflanzenschutzmitteln behandelt‘.“

Weiters muss das Schild bis zum Ablauf der auf dem Etikett des Pflanzenschutzmittels angegebenen Wiedereintrittsfrist aufgestellt bleiben und bei fehlender Angabe für mindestens 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels.

Eine Ausnahme von der Ausschilderungs-Pflicht ist vorgesehen, wenn der Abstand zwischen der behandelten Kultur und dem von der Bevölkerung potenziell genutzten Areal mehr als fünf (bei Flächenkulturen) bzw. zehn Meter (bei Raumkulturen) beträgt. Ebenfalls kein Schild aufstellen müssen jene Bauern, die das behandelte Grundstück für Unbefugte durch einen Zaun oder eine gleichwertige Barriere unzugänglich machen.

Und: Entlang von Radwegen kann die Ausschilderung auf die jeweiligen Zufahrten beschränkt bleiben.

Bauernbund, Land und die Sektorenvertreter haben sich darauf geeinigt, ein einheitliches Schild zu erarbeiten und dass die Genossenschaften ihren Mitgliedern die Schilder zur Verfügung stellen.

Für die grafische Gestaltung war das Südtiroler Apfelkonsortium zuständig. Das Schild in der Größe eines DIN-A4-Blattes hat einen hellgrünen Hintergrund mit schwarzer und weißer Schrift.

Der Inhalt des Schildes ist aber anders ausgefallen als man sich das nach dem Beschluss der Landesregierung gedacht hätte. Der zentrale Satz „Fläche möglicherweise mit Pflanzenschutzmitteln behandelt“ steht auf dem Schild nicht in großer Schrift, sondern im untersten Viertel des Schildes relativ klein. Unter dem Satz ist zu lesen: „Der Landwirt muss im Laufe des Jahres angemessene Pflegemaßnahmen durchführen, um seine Ernte zu schützen. Dazu ist auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Dafür ersuchen wir Sie um Verständnis.“

Der Großteil des Schildes besteht aus einer Einführung in die Landwirtschaft in Südtirol und in den integrierten und biologischen Anbau (siehe Bild).

Quelle: Südtiroler Apfelkonsortium

Laut dem Obmann des Apfelkonsortiums, Georg Kössler, gab es ein klares Ziel bei der Umsetzung der Hinweispflicht, wie er gegenüber der Bauernbund-Zeitschrift „Südtiroler Landwirt“ erklärt: „Wir wollen den Mitgliedern Aufwand abnehmen und nach außen ein einheitliches positives Bild von unserer Landwirtschaft abgeben.“

Beim Dachverband für Natur- und Umweltschutz, der immer wieder auf Pestizid-Rückstände auf öffentlichen Flächen wie Spielplätze aufmerksam macht, ist man verärgert über die Gestaltung des Schildes. Präsident Klauspeter Dissinger sagt: „Man hat das sehr schlau gemacht, indem das Schild so gestaltet wurde, dass es den Menschen so wenig wie möglich auffällt. Die eigentliche Botschaft steht ganz am Ende. Man fragt sich, wer den Text überhaupt zu Ende liest. So erfüllt das Schild seinen Zweck nicht, für den es eingeführt worden ist. Der Hinweis müsste an erster Stelle in großer Schrift stehen. Die restlichen Infos könnte man ja unten noch kleiner dazuschreiben.“

Der Dachverband will nun prüfen, ob die jetzigen Hinweisschilder überhaupt den gesetzlichen Normen entsprechen.

Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler weist die Kritik zurück: „Der Informationspflicht wird nachgekommen. Und die Schilder bleiben ja auf Dauer stehen und dienen deshalb auch als allgemeine Information.“ Das Design sei mit dem Land abgesprochen worden.

Schuler betont auch: „Ich empfehle den Vergleich zu den sensiblen Zonen, in denen Pflanzenschutzmittel gegen die Tigermücke eingesetzt werden. Diese werden dort direkt ins Wasser gegeben.“

Die Bauern-Lobby konnte übrigens bereits im Vorfeld eine Abschwächung der Schilder-Pflicht durchsetzen: Das Land wollte ursprünglich die Aufschrift „Achtung Pflanzenschutzbehandlung“ in Großbuchstaben vorschreiben. Daneben hätten auch das Datum der Behandlung, der Zeitpunkt der Wiederbetretbarkeit des Gebietes und Infos über den Wirkstoff angegeben werden sollen.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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