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Tritt gegen das Kinn

Fatmir Muhaj, der „Boss von Oberau“, steht wieder einmal vor Gericht: Er soll einen SASA-Kontrolleuer verprügelt haben, um einen Freund vor einem Strafbescheid zu bewahren.

Von Thomas Vikoler

Er war gar nicht Fahrgast der Bozner SASA-Buslinie 10, sondern stieg er zu, als der Bus bereits stand. Ein Kontrolleur hatte einen jungen Mann ohne Fahrschein erwischt und diskutierte mit ihm über die Höhe der Strafe.

Da tauchte auf einmal, quasi aus dem Nichts, Fatmir Muhaj, 24, auf, ein Freund des Ertappten. Es kam gleich zu einer heftigen Diskussion zwischen dem 45-jährigen Kontrolleur und dem zugestiegenen Muhaj. Die vom Kontrolleur beabsichtigte Erhöhung der Strafe sei nicht gerechtfertigt, erklärte dieser.

Es kam zu einer Eskalation: Muhaj soll den Kontrolleur zunächst bespuckt, dann – mit einer akrobatischen Einlage – mit dem Fuß gegen das Kinn getreten sein. Der Kontrolleur kippte jedenfalls um, musste ins Krankenhaus, wo die Ärzte ein Schleudertrauma feststellten. Die Heilungsdauer wurde zunächst auf sechs Tage festgelegt, später auf 21 nach oben korrigiert.

Strafrechtlich gesehen ist das schwere Körperverletzung und gestern wurde am Landesgericht der Prozess gegen Fatmir Muhaj zu diesem Zwischenfall am 5. Jänner 2015 fortgesetzt. Dem Angeklagten, der auch „Boss von Oberau“ genannt wird, wird auch der erschwerende Umstand vorgehalten, dass das mutmaßliche Opfer eine Amtsperson war.

Es ist nicht das einzige Strafverfahren, das gegen den 24-jährigen Kalterer läuft. Im Dezember verurteilte ihn Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler im Rahmen eines verkürzten Verfahrens zu einer exemplarischen Haftstrafe von zwölf Jahren. Muhaj war demnach der Chef eines Drogenrings, der in Bozen/Oberau seinen Stammsitz hatte.

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, Verteidiger Federico Fava wird Berufung gegen den Schuldspruch einlegen. Einstweilen sitzt sein Mandant im Bozner Gefängnis in U-Haft. „Muhaj ist ein extrem gefährliches Subjekt, das sich über die Regeln des sozialen Zusammenlebens hinwegsetzt“, schrieb Richter Michaeler in seinem Urteil.

Muhaj hat derzeit mindestens ein weiteres Dutzend Strafverfahren am Hals, zeitweise war gegen ihn eine Sonderüberwachung verfügt worden, die er über seinen Anwalt erfolgreich anfocht.

Der Strafprozess wegen der Körperverletzung gegen den Kontrolleur wird im September am Landesgericht fortgesetzt. Da dürfte auch das Urteil ergehen.

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