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Das Sparkasse-Urteil

Die Südtiroler Sparkasse wurde dazu verurteilt, einem Kunden 120.000 Euro zu zahlen. Dieser sei unzureichend über die Risiken einer Anlage informiert worden.

von Heinrich Schwarz

Die Südtiroler Sparkasse hat die große Krise überwunden und schreibt wieder Gewinne. Die Vergangenheit wird die Traditionsbank aber noch viele Jahre beschäftigen, da mehrere Gerichtsverfahren laufen.

In einem Streitfall mit einem Kunden gibt es nun ein aufsehenerregendes Urteil des Bozner Landesgerichtes: Richterin Birgit Fischer hat die Sparkasse nach einem dreijährigen Prozess zur Zahlung eines Betrages von 120.000 Euro zuzüglich der Prozesskosten von 9.000 Euro zugunsten eines Südtiroler Anlegers verurteilt.

„Der Anleger hatte sich 2014 an uns gewandt, um Beratung für Geldanlagen zu erhalten, die er bei der Sparkasse getätigt hatte und die ihm erhebliche Verluste einbrachten“, erklärt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Laut Geschäftsführer Walther Andreaus ging es bei der Anlage um Zertifikate.

Die VZS hatte die Wahrung des Anlegerinteresses dem Rechtsanwalt Massimo Cernaglia übertragen, der 2014 die Klageschrift gegen die Sparkasse zustellen ließ.

„Das Landesgericht hat in seinem Urteil vom 9. Mai festgestellt, dass auch im Falle von Anlegern mit einem bedeutenden Portfolio – fast drei Millionen Euro – der Finanzvermittler im Falle einer aufgrund sehr hoher Risikokonzentration nicht geeigneten Anlage verpflichtet ist, eine transparente, vollständige und umfassende Information der Gründe dafür zu liefern, weshalb die Anlage nicht geeignet ist. Und er darf diese Information nicht in Form kryptischer, wenig verständlicher und intransparenter Formeln liefern“, führt die VZS aus.

Im konkreten Fall fehle ein „spezifischer Hinweis, der die Aufmerksamkeit des Kunden auf die angenommene Nicht-Geeignetheit der Anlage im Zusammenhang mit der Höhe der Aufträge und deren Gleichzeitigkeit sowie auf die spezifischen Charakteristiken der Wertpapiere gelenkt hätte.“

MEHR DAZU UND WIE DIE SPARKASSE AUF DAS URTEIL REAGIERT, LESEN SIE IN DER SAMSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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