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Pragser Abwehrgefecht

Das juristische Ping Pong um die Baukonzession für den Parkplatz beim Pragser Wildsee geht kommende Woche am Landesgericht weiter. Mit einem mit dem Fall vertrauten Richter.

von Thomas Vikoler

Den einzigen (zweifelhaften) Erfolg, den die Verteidiger von Friedrich Mittermair und Caroline Heiss bisher einfahren konnten, ist ein zeitlicher Aufschub.

Am Mittwoch wird es einen weiteren geben. Da sollte am Landesgericht die Verhandlung zu einem Einspruch gegen einen Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft, eingebracht von Josef Ploner, stattfinden.

Doch wegen eines Ausstandes der Strafverteidiger (ausgerechnet an zwei „Brückentagen“ nach dem Tag der Arbeit) wurde die Verhandlung auf den 8. Mai, 15.00 Uhr, verschoben.

Es geht in diesem Strafverfahren um die Blitzgenehmigung für den Parkplatz im Juni 2016. Ohne dass die notwendige Bauleitplanänderung abgeschlossen war, stellte SVP-Bürgermeister Friedrich Mittermair eine Baukonzession aus. Profitiert davon hat ausgerechnet Caroline Heiss, Mitglied des Gemeindeausschusses und Eigentümerin des Hotels am See und des Grundstücks, auf dem sich der erweiterte Parkplatz nun befindet.

Gegen beide ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, bis im November 2017 – bereits zum zweiten Mal – an den Voruntersuchungsrichter ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt wurde. Demnach war die Baukonzession im öffentlichen Interesse ausgestellt worden – nämlich um dem allsommerlichen Touristenansturm, ausgelöst von der Fernsehserie „Un passo dal cielo“mit Terrence Hill, zu begegnen. In dem Archivierungsantrag hieß es sogar, der Bürgermeister sei von der Landesregierung „ermutigt“ worden, die Baukonzession für den Parkplatz auszustellen.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen die Mitglieder der Landesregierung wegen Amtsmissbrauchs ermittelt, beantragte aber auch für sie die Einstellung des Verfahrens. Voruntersuchungsrichter Pelino nahm den Antrag an, verordnete aber weitere Ermittlungen gegen Bürgermeister und neue gegen Gemeindereferentin und Parkplatzinhaberin Heiss. Der Richter sprach von „eindeutigen“Rechtsverletzungen.

Es folgten ein zweiter Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft und Abwehrmanöver der Verteidigung. Die für Februar angesetzte Verhandlung musste vertagt werden, weil fünf Seiten aus dem Ermittlungsakt nicht ins Italienische übersetzt worden waren. Dann folgte der Versuch, Richter Pelino den Fall wegen Befangenheit zu nehmen. Er habe bereits einmal in derselben Angelegenheit entschieden. Der Richter zog sich schließlich selbst zurück, Gerichtspräsidentin Elsa Vesco lehnte den entsprechenden Antrag allerdings ab.

Und so kommt es am Mittwoch kommender Woche zur Verhandlung zum Einspruch von Josef Ploner, dem Nachbarn der sich selbst um einen Parkplatz am Pragser Wildsee bemüht hatte. Dass der Fall weiterhin bei Richter Pelino bleibt, ist für ihn zweifellos ein Erfolg. Denn dessen Position in diesem Verfahren ist mehr als eindeutig.

Möglich ist sogar, dass er nach der Verhandlung am 8. Mai eine zwangsweise Anklage gegen die beiden Gemeindeverwalter anordnet.

Das Verfahren um den Parkplatz am Pragser Wildsee dürfte also weitergehen.

 

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