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Nicht ohne meine Kinder

Der Fall der entführten Kinder Yassine und Yasmine: Die Anwältin Julia Unterberger erklärt, wie Mütter sich vor Kindsentführungen schützen können. Und: Wie schwierig Beziehungen zu Männern aus Ländern mit patriarchalen Rechtssystemen sind.

TAGESZEITUNG Online: Frau Unterberger, wie ist die Rechtslage in Fällen von Kindesentführung?

 Julia Unterberger: Kindesentführung ist in erster Linie ein Straftatbestand und wird mit ein bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet. Außerdem gibt es seit 1980 das sogenannte Haager Abkommen in Bezug auf Kindesentführungen. Diesem Abkommen sind zahlreiche Staaten beigetreten, andere Staaten – darunter viele nordafrikanische – leider nicht. Marokko ist 2015 beigetreten, Tunesien, das Heimatland des Mannes, der den vierjährigen Yassine und die zweijährige Yasmine entführt hat, ist diesem Abkommen noch nicht beigetreten.

Was sieht dieses Abkommen vor?

Auf der Grundlage dieses Abkommen können sich Elternteile von ins Ausland entführten Kindern an eine zentrale Behörde im eigenen Staat wenden und den Antrag auf Rückführung der Kinder stellen. Diese Stelle setzt sich dann mit den Behörden in dem Land in Verbindung, in das die Kinder widerrechtlich verbracht wurden. Wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, entscheidet dann das Jugendgericht des Aufenthaltsstaates, dass die Kinder dorthin zurückgeführt werden müssen, wo sie bis dahin ansässig waren und beauftragt wenn nötig die Sicherheitskräfte, die Rückführung durchzuführen.

Foto: 123RF

Was ist die Voraussetzung für eine solche Rückführung?

Die Voraussetzung ist eine Sorgerechtsverletzung, das heißt dass die Eltern entweder das gemeinsame Sorgerecht hatten oder dass sogar der Elternteil, dessen Kinder gegen seinen Willen ins Ausland gebracht wurden, das alleinige Sorgerecht hatte. Jede Handlung, die gegen den Willen des Sorgeberechtigten ausgeführt wird, ist widerrechtlich

Wenn Tunesien das Haager Abkommen nicht unterzeichnet hat, welche Auswirkungen hat das auf den Fall von Yassine und Yasmine?

Wenn es – so wie es aussieht – dem Mann gelungen ist, sich mit den Kindern nach Tunesien abzusetzen, dann bleibt nur die Möglichkeit, dass das italienische Außenministerium mit den zuständigen tunesischen Behörden Verhandlungen aufnimmt. Es hat schon Präzedenzfälle gegeben. Die Kinder wurden nach Italien zurückgebracht, aber erst nach Jahren. Das Problem ist, dass es sich bei Tunesien um einen Staat mit einem sehr patriarchalen Rechtssystem handelt. Die Vater-Figur ist viel wichtiger als die Mutter.

 

Haben Sie als Anwältin Erfahrung mit solchen Fällen?

Ja, ich hatte diverse solcher Fälle, manche auch mit glücklichem Ausgang. Einmal konnte ein Kind aus Südamerika zurückgeholt werden, der Vater wurde festgenommen. Ich musste jedoch auch feststellen, dass sogar Länder, die das Haager Abkommen unterzeichnet haben, sich oft weigern, die Kinder rückzuführen. Die Slowakei ist ein gutes Beispiel dafür: ich habe diesbezüglich zwei Väter vertreten, bei einem hat die Frau in der Slowakei ohne jeden Beweis behauptet, der Vater sei gewalttätig, weswegen das dortige Gericht die Rückführung abgelehnt hat. Beim zweiten Vater, wo die Gefahr einer Verbringung in die Slowakei drohte, habe ich vom Landesgericht Bozen innerhalb von einem Tag eine Dringlichkeitsverfügung mit einem strikten Ausreiseverbot der Mutter mit den Kindern erhalten. Dieses Verbot wurde innerhalb kürzester Zeit den Grenzbeamten mitgeteilt und dadurch die Ausreise verhindert.

Kann man also vorbeugende Maßnahmen ergreifen?

Ich habe einige Frauen betreut, die Kinder mit Männern aus nordafrikanischen oder anderen muslimisch geprägten Ländern haben und die in ständiger Furcht vor einer widerrechtlichen Verbringung der Kinder leben. Wenn es Hinweise dafür gibt, dass diese Gefahr tatsächlich besteht, kann man beispielsweise im Rahmen der Trennung beantragen, dass ein Ausreiseverbot mit den Kindern verhängt und dies den Sicherheitskräften an der Grenze mitgeteilt wird. Ich hatte erst kürzlich einen Fall, bei welchem diesem Antrag stattgegeben wurde.

Und jetzt?

Meine Mandantin schläft jetzt ruhiger, auch wenn es keinen absoluten Schutz gibt, denn bei den benachrichtigten Sicherheitskräften handelt es sich immer um italienische. Die Ausreise aus einem anderen europäischen Land ist dann immer noch möglich. Da bräuchte es eine stärkere Zusammenarbeit. Bei extremer Gefahr, dass eine Kindesentführung vollzogen wird, kann man beantragen, dass der Vater die Kinder nur in Anwesenheit der Sozialdienste sehen darf. Ich nehme an, diese Maßnahme wird über den Herrn aus Tunesien verhängt, sollte es gelingen, die Kinder zurückzubringen.

Ehen von Südtiroler Frauen mit Nordafrikanern oder Muslimen – das ist ein sehr schwieriges Thema, bei dem auch immer rassistische Wellen mitschwingen …

Ich bin alles anderes als eine Rassistin, aber es entspricht einfach den Tatsachen, dass Männer aus diesen Ländern und mit dieser Religion ein anderes Frauenbild haben. Sehr oft reagieren sie auf emanzipierte Frauen mit Gewalt. Sie haben ihr patriarchales Weltbild derart verinnerlicht, dass sie schwer verstehen können, dass bei uns Gleichberechtigung herrscht. In ihrer Kultur kommandiert der Mann. Als ich vor Jahren als ehrenamtliche Staatsanwältin tätig war, war ein Mann aus Nordafrika wegen Misshandlung in der Familie angeklagt. Er verteidigte sich mit den Worten : „Das ist doch meine Frau, die werd ich wohl noch schlagen dürfen!“

Foto: 123RF.com

Solche Beziehungen sind …

… sie sind natürlich problematisch, wobei es auch positive Ausnahmen gibt. Aber eine Frau sollte, bevor sie so eine Beziehung eingeht, die Geisteshaltung des Partners schon gut prüfen. Man muss zwar dazusagen, dass auch viele einheimische Männer Gewalt gegen Frauen oder Kinder ausüben. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Gewalt in der Familie kommt, ist größer, wenn Frauen Beziehungen zu Männern aus den genannten Ländern eingehen. Der Kulturunterschied ist einfach enorm und hält sich sehr hartnäckig. Sogar bei Männern die hier aufgewachsen sind, aber sich immer noch ihrer Familientradition verbunden fühlen.

Was raten sie also den Frauen?

In erster Linie sich gut zu überlegen, wer der Vater ihrer Kinder werden soll. Falls es dafür schon zu spät ist ,sich rechtlich beraten zu lassen und sich bei Gefahr im Verzug sofort an ein Gericht zu wenden und einen Dringlichkeitsantrag zu stellen. Unsere Richter sind sehr disponibel und greifen schnell ein wenn es um Minderjährige geht. Frauen können sich aber auch selbst helfen. Es war sehr klug von der betroffenen Frau, dass sie dem Vater keine Reisedokumente für die Kinder ausgehändigt hat. Damit konnte sie eine Entführung nach Tunesien vermutlich unterbinden.

Interview: Artur Oberhofer

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (20)

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  • tiroler

    Ein Rat an die Frauen in Südtirol:
    Vermeidet Kontakte mit muslimischen Einwanderern und auch mit Frau Unterberger.
    So lebt ihr besser

  • pingoballino1955

    Was uns die Frau Unterberger da „eröffnet“ hat ,wussten wir schon lange,also diese Wahlwerbungen könnt ihr euch sparen!

  • exodus

    Bei aller Liebe, wie hirnamputiert muss man sein Kinder mit solchen Männern in die Welt zu setzen und schlimmer noch diese zu heiraten. Für die Mutter habe ich kein Mitleid, sie wollte es ja so. Leid tun mir die Kinder, die nichts dafür können, doch die wirklichen Leidtragenden sind.

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