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Der Tod des Carabiniere

Die Schuldfrage zum Unfall, bei dem im Juli in Brixen der Carabiniere Alexander Foppa verstarb, scheint geklärt. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen ukrainischen LKW-Fahrer wegen Tötung im Straßenverkehr erhoben.

Von Thomas Vikoler

Der Motorradfahrer hatte nicht den Hauch einer Chance, dem schweren LKW auszuweichen. Er prallte mehr oder weniger frontal gegen dessen Fahrerkabine und wurde zu Boden geschleudert. Alexander Foppa, von Beruf Carabiniere, 52, verstarb an der Unfallstelle.

Der tragische Unfall ereignete sich am 28. Juli vergangenen Jahres gegen 11.00 Uhr in der Julisus-Durst-Straße in der Brixner Industriezone. Heute findet hingegen am Landesgericht die Vorverhandlung gegen einen ukrainischen LKW-Fahrernamens Valentin Dubenc statt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn Anklage wegen Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“) erhoben.

Die Anklage stützt sich auf ein Gutachten des Meraner Verkehrsexperten Antonio Pietrini. kommt darin zum Schluss, dass der LKW dem herannahenden Motorrad sprichwörtlich den Weg abgeschnitten hat. Und zwar indem er, gegen alle Verkehrsregeln, zu früh in eine Nebenstraße einbog. Anstatt rund zehn Meter weiter entlang der Julius-Durst-Straße zu fahren, lenkte der Fahrer den schweren LKW direkt, einen Haltestrich überfahrend, in die Nebenstraße.

Auf der Gegenfahrbahn kam ihm Alexander Foppa auf seinem schweren Motorrad entgegen. Der LKW-Fahrer hatte ihn entweder übersehen oder den Abstand zum Motorrad unterschätzt.

Was Pietrinis Gutachten ebenfalls ergab: Der Carabiniere war – der Aufprallwucht nach zu schließen – auf seiner Maschine zwischen 65 und 70 Stundenkilometer unterwegs, also innerhalb des Tempolimits auf der Julius-Durst-Straße von 70 Stundenkilometern.

Deshalb kommt der Gutachter zum Schluss, dass der LKW-Fahrer zu hundert Prozent die Schuld an dem tödlichen Unfall trägt. Weil offensichtlich Verkehrsregeln verletzt wurden, handelt es sich für die Staatsanwaltschaft nicht um fahrlässige Tötung, sondern um Tötung im Straßenverkehr.

Heute findet am Landesgericht vor Richter Peter Michaeler die Vorverhandlung zu diesem Fall statt. Weil das Anklage-Gutachten erst ins Ukrainische übersetzt werden muss, ist keine richterliche Entscheidung zu erwarten. Die Beweislage erscheint aber eindeutig.

In das Strafverfahren hat sich bisher Foppas Bruder eingelassen, der Schmerzensgeld einfordert. Nicht eingelassen haben sich bisher die Witwe und die Kinder des damals in Sterzing stationierten Carabiniere. Schadenersatz und Schmerzensgeld kann auch über eine Zivilklage eingefordert werden.

Ebenfalls auf der Verhandlungsliste steht heute ein weiterer mutmaßlicher Fall von Tötung im Straßenverkehr. Ebenfalls im Juli vergangenen Jahres wurde in Salurn eine 70-jährige Frau von einem Fiat Panda überfahren und getötet. Weil sich der Unfall im Bereich eines Zebrastreifens ereignete, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf den Rat eines Sachverständigen. Sie erhob gegen den Fahrer des Fiat Panda, K.P., 60, Anklage wegen Tötung im Straßenverkehr. Ein Delikt, das vor zwei Jahren vom Parlament ins Strafgesetzbuch eingefügt hat. Mit entsprechend erhöhten Strafen gegenüber dem Tatbestand der fahrlässigen Tötung.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (8)

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  • tiroler

    Was soll man sagen? Leider sind die Motorräder viel zu schnell unterwegs. Tragisch. Ob es sinn macht den lkw fahrer einzusperren weiss ich nicht, absicht war jedenfalls nicht dabei. Vorsätzliche gewalt wird nicht geahndet in italien, das ist komisch.

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