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Die Erbsenzähler

Kaffeepausen, Essensgutscheine und IRAP: Die Schönheitsfehler in den Rechnungslegungen der Landtagsfraktionen.

von Matthias Kofler

Es ist eine Premiere in Südtirol: Erstmals hat die Kontrollsektion des Bozner Rechnungshofs die Rechnungslegungen aller neun Landtagsfraktionen über den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 ohne Beanstandung akzeptiert. Dies geht aus dem am 27. März veröffentlichten Beschluss des Präsidenten Josef Hermann Rössler und der beiden Räte Irene Tomaseth und Alessandro Pallaoro hervor. Die Sparsamkeit und die große Vorsicht der Abgeordneten machen sich offensichtlich bezahlt.

Der Hintergrund: Die Kontrollsektion ist gesetzlich zur Prüfung der Wahrhaftigkeit und Korrektheit der Ausgaben der Landtagsfraktionen verpflichtet. Im Fokus stehen insbesondere die Grundsätze des ausdrücklichen Zusammenhangs der Ausgaben mit den institutionellen Tätigkeiten der Fraktion, des Verbots der Finanzierung der Parteientätigkeit, der Pflicht, die Nachvollziehbarkeit der Zahlungen sicherzustellen, der besonderen Modalitäten der Verwendung der Beiträge für Personalausgaben der Fraktion und der Zulässigkeit der Repräsentationsspesen für den Empfang und die Verpflegung von Personen oder Behördenvertretern, die nicht dem Landtag angehören.

Im Abschlussbericht hat die Kontrollsektion nur noch minimale Schönheitsfehler zu bemängeln. Diese konnten die Fraktionssprecher, die für die Rechnungslegungen verantwortlich sind, mittels Nachreichens der vom Rechnungshof geforderten Dokumente beseitigen.

Dieter Steger
(SVP):
Dieter Steger hat am 16. März die bescheidene Summe von 10,50 Euro auf das Konto des Landtags zurücküberwiesen. Es handelt sich um – laut Rechnungshof – nicht zugelassene Ausgaben für die Kaffeepause der Angestellten während einer Klausur der SVP-Fraktion. Am selben Tag wurde auch die Aufenthaltssteuer von 14 Euro im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Fortbildungskurs mit Außendienstvergütung für Übernachtungen rückerstattet.

Ulli Mair
(Freiheitliche):
Fraktionssprecherin Ulli Mair hat am 14. März die vom Rechnungshof beanstandete Summe von 5.773,86 Euro auf das Konto des Landtags rückerstattet. Es ging um die Zahlung von Honoraren im Rahmen einer anhängigen Streitsache, bei der die von der Anwaltschaft des Landes angesetzte Obergrenze überschritten worden war. Ebenso wurde der Betrag von 252,54 Euro für eine Saalmiete zurückbezahlt, weil bei der Veranstaltung die Verbindung mit der institutionellen Tätigkeit der Fraktion nicht ersichtlich war.

Riccardo Dello Sbarba
(Grüne):
Die Ökopartei musste 33,68 Euro an IRAP-Steuerstrafen zurückzahlen. Zudem ersucht der Rechnungshof darum, im Falle der Ausgabe von Essensgutscheinen an die Angestellten eine eigene Erklärung beizulegen betreffend die Verwendung derselben an jenen Tagen, an denen die Angestellten ihre Arbeitsleistung entweder mit Nachmittagsdienst oder mit einem festen durchgehenden Stundenplan von nicht weniger als sechs Stunden erbrachten.

Sven Knoll
(Süd-Tiroler Freiheit):
Die Fraktion wird darum ersucht, im Falle der Vergabe von freiberuflichen Leistungen an Dritte die besondere Erklärung beizulegen, aus der die festgestellte Unmöglichkeit hervorgeht, innerhalb des Landtags geeignete berufliche Fachkräfte dafür zu finden.

Elena Artioli
(A-Team):
Die Abgeordnete hat am 8. März die Summe von 33 Euro auf das Konto des Landes zurückgezahlt. Es handelte sich um Essensspesen eines Mitarbeiters im Außendienst, bei der die Obergrenze überschritten worden war.

Andreas Pöder
(BürgerUnion):
Sage und schreibe 4,37 Euro mussten rückerstattet werden, weil die Zahlung von Außendienstausgaben an einen Angestellten über die vom geltenden Kollektivvertrag geregelte pauschale Rückvergütung hinausgegangen war.

Alessandro Urzì
(Alto Adige nel Cuore):
Wie bei den Grünen musste auch hier eine IRAP-Geldbuße von 24,33 Euro zurückbezahlt werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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