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Grapscher an der Haltestelle

In Südtirol gibt es kaum geeignete Therapieeinrichtungen für straffällige Erwachsene. Das zeigt der Fall eines Brixners, der wiederholt Schülerinnen an Bushaltestellen begrapschte.

von Thomas Vikoler

Er erfüllt nicht unbedingt das Profil eines Durchschnittssüdtirolers, von dem er allerdings auch nicht so weit entfernt ist: Knapp 70 Jahre alt, alleinstehend, das gesamte Arbeitsleben lang als Handlanger tätig, inzwischen Bezieher einer kleinen Rente.

Er wohnt in einer kleinen Wohnung in Brixen und ist in den vergangenen Wochen vor allem damit aufgefallen: Er postierte sich an Bushaltestellen und vor Schulen, um dort Mädchen zu begrapschen. Mehrere Eltern habe zuletzt Anzeige gegen Herrn H. erstattet, er soll bei seinen Sex-Attacken die Hosen vor den jungen Frauen heruntergelassen haben. Auch von Kussversuchen ist in den Anzeigen die Rede.

Herr H. ist offenbar einen Mann, der im Alter seine sexuellen Impulse nicht zurückhalten kann. Die er sie möglicherweise ein Leben lang unterdrückt hat. Und nun in ernsthaften strafrechtlichen Schwierigkeiten steckt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Rentner wegen Verstößen gegen Strafrechtsartikel 609quater, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen. Bereits einmal wurde er für einige Tage im Bozner Gefängnis in Untersuchungshaft genommen. Kaum wieder in Freiheit, folgten neue Anzeigen wegen sexueller Belästigung Minderjähriger.

Also verhängte der zuständige Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler eine Bewährung unter Polizeiaufsicht während („libertà vigiliata“). Herr H. durfte zu bestimmten Zeiten, insbesondere Mittag, seine Wohnung nicht verlassen. Sein Sachwalter sollte darüber wachen. Doch auch diese Maßnahme verhinderte nicht, dass der 70-Jährige erneut an Bushaltestellen verhaltensauffällig wurde. Er ignorierte die Einschränkung einfach.

Der schwer kontrollierbare sexuelle Impuls.

Inzwischen hat der Bozner Gerichtspsychologe Michele Piccolin ein Gutachten zur Schuld- und Zurechnungsfähigkeit des Mannes erstellt. Ergebnis: Herr H. hat einen eher niedrigen Intelligenzquotienten, ist nicht voll zurechnungsfähig aber sozial gefährlich.

Also jemand, der dringend in einer Therapieeinrichtung unterkommen sollte. Einmal um dort behandelt zu werden, zum anderen um die Gefahr einer Tatwiederholung einzuschränken.

Doch eine geeignete Therapieeinrichtung für derartige Fälle straffälliger Erwachsener gibt es in Südtirol praktisch nicht. Einzige potentielle Ausnahme: Das Therapiezentrum Bad Bachgart in Rodeneck, in der vornehmlich Süchte behandelt werden.

Richter Michaeler bemüht sich nun darum, Herrn H. dort unter dem Regime der „libertà vigilata“ unterzubringen. Sollte sich die Leitung des Therapiezentrums dazu bereit erklären (immerhin wurde der Mann von Gutachter Piccolin als gemeingefährlich eingestuft), braucht es eine eigene richterliche Anordnung.

Würde Herr H. für unzurechnungsfähig erklärt, müsste er in eine Nachfolgeeinrichtung einer gerichtspsychiatrischen Anstalt wie jene in Pergine Valsugana eingewiesen werden. Doch das wäre humanitär kaum vertretbar. Deshalb nun die Suche nach einer geeigneten Therapieeinrichtung.

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