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Der Kompromiss

Die 2. Gesetzgebungskommission des Landtags einigt sich beim Urbanistik-Gesetz auf einen Wertausgleich von 30 Prozent. Allerdings greift dieser erst ab erfolgter Zuteilung des Grundstücks.

Von Matthias Kofler

In der Sitzung des 2. Gesetzgebungsausschusses wurde am Montag der umstrittene Artikel 19 des Theiner-Gesetzes Raum und Landschaft behandelt. Dieser handelt vom sogenannten Wertausgleich. Demnach ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Flächen-Ausweisung einen Geldbetrag zu erheben, der 30 Prozent des durch die Planungsmaßnahme erhöhten Marktwertes der betroffenen Flächen beträgt.

Während die Arbeitnehmer in der SVP eine Erhöhung des Wertausgleichs auf 50 Prozent forderten, ging den Wirtschaftsverbänden die Bestimmung im Theiner-Gesetz viel zu weit: Bei der Handelskammer hat man bereits den Rechenschieber betätigt, um nachzuweisen, was der im Gesetzentwurf vorgesehene Wertausgleich bringen werde: Eine allgemeine Verteuerung der Immobilienpreise in Südtirol.

Urbanistik-Landesrat Richard Theiner, Einbringer des Gesetzes, hat den vorgesehenen 30-prozentigen Wertausgleich mit dem Hinweis verteidigt, es ändere sich in finanzieller Hinsicht gegenüber dem aktuellen Gesetz nicht viel. Bei einer Enteignung gehen 32 Prozent des Mehrwerts (als Grundstücks) an die Gemeinde, der Rest bleibe dem Eigentümer. Dies nach den derzeitigen Regeln für die Abtretung von 60 Prozent eines umgewidmeten des Grundstücks für den geförderten Wohnbau.

In der Kommission des Landtags einigte man sich am Montag auf einen Kompromiss: Demnach bleibt es bei dem 30-prozentigen Wertausgleich. Allerdings wird dieser nicht mehr bei der Umwidmung, sondern erst bei erfolgter Zuteilung der Fläche erhoben.

Damit konnten die beiden Lager in der SVP (Bauern und Arbeitnehmer) ihr Gesicht wahren. Nachdem auch die Volkspartei in Sachen Wertausgleich stark gespalten ist, galt der Artikel 19 als Knackpunkt für das gesamte Gesetz. Und es gab nicht wenige, die voraussagten, dass das Urbanistik-Gesetz deshalb in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wird. Mit dem Kompromiss hat Landesrat Richard Theiner einen wichtigen Etappensieg erzielt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (17)

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  • noando

    entgegen der aussage, dass diese besteuerung ein hemmnis für den handel an grundstücke führen wird, finde ich die abgabe in ordnung. ich finde aber, man könnte den wertausgleich etwas mehr senken. im vergleich: steuern auf kapitalzuwächse 26%, steuern auf kapitalzuwächse bei staatspapiere 12,5%, steuern im handel 10-22%, … ich glaube, eine besteuerung des wertzuwachs von 10-15% wäre angemessener.

    die aussage, dass ein verkäufer ohne besteuerung des mehrwerts ca. 40% Steuern zahlt, und mit wertausgleich ca. 70% ist wohl eher falsch. hat mein grund eine wertsteigerung erfahren, bleibt eine wertsteigerung von 70% welche ich beim verkaufspreis mehr habe – oder etwa nicht?

    die nachfolgende besteuerung, eben auch mit irpef, bleibt ja die selbe

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