Du befindest dich hier: Home » News » Schaels Studientitel

Schaels Studientitel

Paul Köllensperger hat sich im Landtag über die Voraussetzungen für die Auswahl des Generaldirektors Thomas Schael erkundigt.

Paul Köllensperger verwies auf die von der Landesregierung 2015 festgelegten Voraussetzungen für die Auswahl des Generaldirektors des Sanitätsbetriebes. Demnach müsste der Kandidat noch vor dem Gesuchstermin im Besitz des gültigen Studientitels sein.

Da Schael nicht in der ministeriellen Rangliste der geeigneten Generaldirektoren aufscheine, obwohl er darum angefragt habe, könne man daraus schließen, dass er die nötigen Voraussetzungen nicht habe. Im Interview mit einer Tageszeitung gebe er selbst Probleme bei der Anerkennung seiner deutschen Studientitel zu, sowie dass das Gleichstellungsdekret seines Studientitel vom Ministerratspräsidium am 27.05.2017 ausgestellt worden sei.

Des weiteren bestünden Zweifel daran, dass er das nötige Dienstalter zur Ernennung hatte. Dieses scheine weder für die 5 Jahre im öffentlichen noch für die 7 Jahre im privaten gegeben zu sein.

Köllensperger fragte daher: Warum ist Schael nicht in die Ranglisten der geeigneten GD des Ministeriums aufgenommen worden trotz seiner Anfrage? Wieso ist er dennoch für die Rolle des GD in Südtirol geeignet? Hatte Thomas Schael zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens, also bis 17.02.2015, alle nötigen Voraussetzungen zur Teilnahme? Hatte er diese am 14.05.2015? Hat er diesbezüglich falsche Erklärungen abgegeben? Wer hat diese kontrolliert? War er zum Zeitpunkt der Ausschreibung in Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises A? Wenn nein, wann hat er diesen erlangt? Wann hat er sich zur Zweisprachigkeitsprüfung angemeldet?

Die Landesregierung wisse nicht, warum Schael nicht ins nationale Verzeichnis aufgenommen wurde, antwortete LR Martha Stocker. Für das Auswahlverfahren des Landes habe er aber die Voraussetzungen gehabt. Schael habe zum Zeitpunkt nicht über die Gleichstellung des Titels verfügt, wohl aber über die ministerielle Anerkennung, die zeitgerecht vorgelegt worden sei. Er verfüge auch über die vorgeschriebene Berufserfahrung, antwortete Stocker und zählt die verschiedenen Stationen seiner Karriere auf.

Die Auswahlkommission habe festgestellt, dass Schael die Voraussetzungen erfülle. Stocker ersuchte in dieser Frage um mehr intellektuelle Redlichkeit. Man sollte nicht von Personen, die einem unsympathisch seien, mehr fordern als von anderen. Es wäre ungerecht, auf den normalen Anerkennungsweg zu bestehen, der nach allgemeinem Empfinden viel zu lange dauere.

Paul Köllensperger betonte, dass Kontrolle zur Aufgabe des Landtags gehöre.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (20)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • andreas

    Diese Geschichte ist etwas komplexer als hier dargestellt und wurde schon vor ein paar Tagen von jemanden veröffentlicht, welcher scheinbar ein persönliches Problem mit Schael hat.
    Dass Köllensperger sich dafür vor den Karren spannen lässt, hätte ich jetzt nicht erwartet.
    Aber vielleicht ein Dankeschön für die Sparkassenangelegenheit.

  • besserwisser

    der köllensberger hat seine aufgabe wie immer gut gemacht! als oppositioneller hat er kritisch zu sein und qualfizierte fragen zu stellen, und das macht er sehr gut.

    • andreas

      Schau dir mal den Inhalt der Vorwürfe an, ich bezweifle jedenfalls, dass die Notwendigkeit besteht, sich über jeden fehlenden Beistrich zu beklagen.

      • robby

        andreas hat keinen Schimmer von der Notwendigkeit der peniblen Nachweispflichten für die Besetzung einer Position im öffentlichen Dienst. Ist auch nicht weiter schlimm. Unwissenheit ist kein Verbrechen. Aber die „Pappn“ immer aufreißen ist wichtig.

        • andreas

          Du kennst die konkreten Vorwürfe also auch nicht.
          Wenn man eine öffentliche Hexenjagd beschreiben möchte, wäre dies ein gutes Beispiel.
          Und wenn es beim Personal so korrekt läuft, erkläre mir mal, warum die Putzfrau im Landtag einen Zweisprachigkeitsnachweis braucht, Urzi aber einen Simultanübersetzer hat.

          • robby

            das, lieber Andreas liegt daran dass Urzì kein Angestellter im öffentlichen Dienst ist sondern Politiker, zum zweiten hat er meines Wissens keinen – mit öffentlichem Geld bezahlten – Simultanübersetzer. Privat darf er sich aber auch einen Schuhputzer anstellen. Wär das übrigens etwa ein Job für Dich andreas?

          • leser

            das ist ganz einfach mein lieber, die putzfrau muss sich zweisprachig bedanken können , damit sie die toiletten und die treppen reinigen darf
            urzi gehört zur kaste der privilegierten und bekommt übersetzer und portaborsa usw. er brauch auch keinen studientitel
            aber dasselbe gilt für achammer und co, er ist chef über die kindergärtner und lehrerschaft aber er könnte diesen job nie ausüben weil er einfach die voraussetzungen nicht hat
            sozusagen ironie des schicksals

  • morgenstern

    Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch an die Sonnen, und kommt es an die Sonnen, so wird es fein gesponnen.
    So ein handfester Skandal in der Sanität kurz vor den Landtagswahlen würde mit Sicherheit die Dynamik in den Wahlkampf bringen die uns bei den Parlamentswahlen eindeutig gefehlt hat.

  • sepp

    es sein jo in herbst wahlen die stocker konn jo der wähler beseitigen schaug mo amol und das der schäl in Südtirol isch hobmo jo der stocker zuvedanken

  • pingoballino1955

    Unbequeme berechtigte Fragen passen den SVP Granden wohl nicht!!!!Werdet euch nach den herbstwahlen noch mehr daran gewöhnen müssen! Kompliement Herr Köllensberger,danke!!!

  • george

    Jede/r sollte bei Wettbewerbsausschreibungen und Anstellungen bei öffentlichen Ämtern und in der Verwaltung gleichen Bedingungen unterstellt werden. Ausnahmen oder außerordentliche Vorgangsweisen, wie hier bei Th. Schael, dürfte es eiigentlich nicht geben, schon gar nicht unter Einflussnahme von politischer Seite. Sonst wird das Ganze zur Wettbewerbsverfälschung und zur Vorzugsschiene für bestimmte Personen umprogrammiert.

  • criticus

    Wohl einzigartig, dass wenn jemand bis zum Abgabezeitpunkt aller Unterlagen, diese nicht vollständig abgeben kann und dann noch die Ausschreibung gewinnt. Wer hat da geschlafen oder ein Auge plus Hühnerauge zugedrückt? Da werden die damaligen Mitbewerber keine Freude haben.

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen