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Über 15.000 Unterschriften

Die BürgerUnion hat 15.114 Unterschriften für das Südtiroler Volksbegehren für Impffreiheit und gegen den Impfzwang gesammelt.

Am Montag hat die BürgerUnion im Generalsekretariat des Südtiroler Landtages hunderte von Unterschriftenbögen abgegeben. Insgesamt wurden 15.114 Unterschriften für das Südtiroler Volksbegehren für Impffreiheit und gegen den Impfzwang gesammelt.

Vier Monate wurden nun die Unterschriften in ganz Südtirol gesammelt, sie mussten beglaubigt werden. Viele Frauen und Männer haben in ganz Südtirol Unterschriftenstände und Unterschriftenabende organisiert sowie Menschen aufgefordert, zum Unterschreiben in die Gemeindeämter zu gehen.

Mit dem Volksbegehren wird der Landtag gezwungen, sich innerhalb von 6 Monaten abschließend mit einem Landesgesetzentwurf zu befassen, mit dem der staatliche Impfzwang umgangen und in der Impffrage ein eigener autonomer Südtiroler Weg beschritten werden soll.

Das Volksbegehren wurde am 27. Oktober 2017 gestartet.

Für ein gültiges Volksbegehren müssen mindestens 8.000 beglaubigte Unterschriften gesammelt werden, von Wahlberechtigten für den Südtiroler Landtag.

Der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder (BürgerUnion) – neben Reinhold Holzer, Bruno Mandolesi und Markus Falk und weiteren 15 Personen einer der Erstunterzeichner des Volksbegehrens – verweist auf den Inhalt des Volksbegehrens:

„Das Volksbegehren will den Landtag zwingen, sich mit einem eigenen Südtiroler Impfgesetzentwurf zu befassen und die autonomen Zuständigkeiten wahrzunehmen. Damit wird der Impfzwang in ein Impfpflichtgespräch umgewandelt, Eltern können kostenlos vom Sanitätsbetrieb die Feststellung des Immunstatus ihrer Kinder verlangen und es muss eine ausgewogene und objektive Information stattfinden. Und vor allem müssen Zwangsmaßnahmen wie Kindergartenausschlüsse oder Geldstrafen fallen.

Bei den Geldstrafen sind entweder Aussetzungen oder Mindeststrafen anzuwenden, wenn die Aussetzung verfassungsrechtlich schwierig ist.“

Andreas Pöder unterstreicht, dass sowohl das staatliche Impfdekret selbst, als auch das Autonomiestatut und das Südtirol Bildungsgesetz aus dem Jahr 2008 sowie das bisherige Südtirol Impfgesetz aus dem Jahr 1994 eindeutig belegen, dass Südtirol zwar nicht die Impfpflicht abschaffen, aber sehr wohl die Zwangsmaßnahmen durch einen eigenen Südtiroler Weg umgehen könne.

Pöder bedankt sich im Namen der Promotoren bei den Gemeindeangestellten, für die Bemühungen um die Unterschriftensammlung auf den Gemeindeämtern.

Großen Dank spricht Pöder den Landesbeamten, Gemeindebeamten, Gemeinderäten und auch den Kollegen aus dem Südtiroler Landtag für ihre Unterstützung bei der Unterschriftensammlung aus.

So haben Brigitte Foppa, Tamara Oberhofer, Elena Artioli, Hans Heiss und Walter Blaas geholfen, Unterschriften zu beglaubigen.

„Großartig war der Einsatz vieler Mamis, Papis, Omis, Opis draußen in den Gemeinden, Tälern, Ortschaften Südtirols. Ein Mega-Dank dem zentralen Organisationsteam Sabrina Schnitzer, Karin Kerschbaumer und Stefan Taber.“

Pöder weiter:

„Wir hätten auch genügend Unterschriften für eine Landes-Volksabstimmung. Dafür wären 13.000 Unterschriften nötig.

Allerdings darf im Jahr vor den Landtagswahlen keine Volksbstabstimmung eingeleitet werden.“

Die Eckpunkte des Landesgetzentwurfs, der mittels Volksbegehren vorgelegt wird:

  •  Aufklärung und Information des Sanitätsbetriebes (Sabes) muss ausgewogen und umfassend sein, auch auf Fragen und Einwände muss eingehend geantwortet werden.
  • Die Eltern können vom Sabes die Überprüfung der Immunisierung verlangen, auf dessen Kosten.
  • Die Eltern können mit begründetem Antrag vom Sabes die Überprüfung medizinischer Gründe verlangen, die gegen eine Impfung sprechen – der Sabes muss eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen.
  • Geldstrafen werden ausgesetzt – bei Überschreiten niedriger Impfraten – und die Geldstrafe darf, wenn überhaupt, nur einmal je Kind eingehoben werden.
  • Eine Aussetzung von Geldstrafen ist bereits im geltdenen Südtiroler Impfgesetz aus dem Jahr 1994 enthalten, sie soll nur auf die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
  • Verpflichtendes Informationsgespräch für Eltern oder Erziehungsberechtigte mit dem Sabes.
  • Kein Kiga- und Kita-Verbot wenn die Eltern am verpflichtenden Info-Gespräch teilgenommen haben.
Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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