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Der letzte Wille

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Die Umsetzung der Patientenverfügung wird konkret: Die entsprechende Erklärung wird schon bald Teil der elektronischen Gesundheitskarte sein.

von Greta Pichler

Mitte Dezember wurde das neue Gesetz zur Patientenverfügung vom Parlament verabschiedet. Dieses neue Gesetz ermöglicht es Patienten, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Seit 31. Januar ist es in Kraft und auch in Südtirol arbeitet man daran, es bestmöglich umzusetzen. Eine eigene Arbeitsgruppe hat nun erste Informationen zur Erstellung der Patientenverfügung veröffentlicht.

Neben einer öffentliche Urkunde oder einer beglaubigte Privaturkunde, können Bürger die Patientenverfügung in ihrer Wohnsitzgemeinde registrieren lassen. „Die Gemeinden nehmen die Erklärungen entgegen, kontrollieren die Personalien, registrieren die Verfügungen und bewahren das Original auf“, erklärte Benedikt Galler bei einem Treffen mit Gesundheitslandesrätin Martha Stocker, dem Präsidenten des Ethikkomitees, Herbert Heidegger, und Vertretern des Südtiroler Sanitätsbetriebs.

Die Prüfung des Inhaltes der Verfügung sei aber nicht Aufgabe der Gemeinde, betonte der Direktor des Gemeindeverbandes. Sobald das vom Gesetz vorgesehene zentrale Register auf Staatsebene eingerichtet ist, würden auch die Südtiroler Gemeinden dieses System speisen. „Eine Hilfe für Ärzte, leichter zu kontrollieren, ob eine Patientenverfügung vorliegt, könnte schon bald mittels elektronischer Gesundheitskarte möglich sein“, erklärte Johannes Ortler, Direktor im Amt für Gesundheitsplanung. Er kündigte an, dass die Verfügung bereits in wenigen Monaten Teil der elektronischen Gesundheitskarte sein könnte.

„Wir wollen den Zugang zur Patientenverfügung kostenlos und so niederschwellig wie möglich gestalten, der Weg über die Gemeinden ist für die Menschen daher sicher der einfachste“, zeigte sich Landesrätin Martha Stocker überzeugt.

Zum Thema Patientenverfügung sollen außerdem Informationsabende in allen Bezirken stattfinden. Martha Stocker erklärte darüber hinaus, dass Ärzte und Pflegepersonal in Fortbildungen darauf vorbereitet werden, die Menschen in der gesundheitlichen Vorausplanung und bei der Vorbereitung von Patientenverfügungen zu begleiten.

Zudem wurde darüber nachgedacht, eine Ansprechperson in jedem Gesundheitssprengel zu benennen und diese auch entsprechend zu schulen.

Herbert Heidegger betonte, dass eine gute Beratung durch den Arzt unerlässlich sei: „Einerseits muss man garantieren, dass die Patienten die Tragweite ihrer Entscheidungen verstehen und andererseits ist die Erklärung dann auch so ausgearbeitet, dass sich die Ärzte in ihrer Entscheidung tatsächlich darauf stützen können.“

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