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„Das bin nicht ich“

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Eine 40-jährige Boznerin war mehrere Jahre lang dem Vorwurf ausgesetzt, einen Bankomatbetrug begangen zu haben. Bis ein Gutachten sie entlastete.

(tom) Facebook ist ein mehrschneidiges Schwert und in diesem Fall für eine mehrere Jahre lang dauernde Nervenanspannung einer 40-jährigen Boznerin verantwortlich. Der Frau wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Jahre 2015 mit einer geklauten Bankomatkarte Geld an einem Brixner Bankomatschalter abgehoben zu haben.

Die Anklage wurde aufgrund eines Fotos aus dem Facebook-Profil der Tatverdächtigen erhoben. Und zwar mit Hilfe einer digitalen Gesichtserkennung mit dem Programm Findface. Die Ermittler hatten das von dem Bankomatschalter gemachte Foto, an dem die Abhebung getätigt wurde, mit einem Foto auf

Facebook verglichen. Das Foto der Tatverdächtigen, die einer Facebook-Gruppe angehörte, bei der auch das Opfer des Bankomatbetrugs eingetragen war. Diese führte die Polizei durch ihren Hinweis auf die Spur der 40-jährigen Boznerin.

Doch die betonte stets: „Das bin ich nicht.“

Nun ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Frau die Wahrheit gesagt hat. Denn gestern sagte ein Fachmann für Gesichtserkennung im RIS-Labor in Parma in der Vorverhandlung am Bozner Landesgericht aus. Er hatte im Rahmen eines von Richter Walter Pelino in Auftrag gegebenen Gutachtens festgestellt, dass die Frau auf dem Foto des Bankomat-Schalters nicht die Beschuldigte ist.

Folglich stellte Richter Pelino das Verfahren wegen Bankomatbetrugs ein. Wer das Geld abgehoben hatte, konnte der Gutachter nicht feststellen.

„Meine Mandantin hat sehr unter dieser Geschichte gelitten. An ihrer Arbeitsstelle wurde sie immer wieder mit dem laufenden Strafverfahren konfrontiert. Nun ist sie froh, dass alles vorbei ist“, sagt Nicola Nettis, der Anwalt der Entlasteten.

 

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