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Weißes Kreuz in Bedrängnis

Barbara Siri

Eine Gesetzesänderung bereitet dem Weißen Kreuz große Sorgen: Angestellte des Vereins dürfen bald nicht mehr gleichzeitig Freiwillige für Nacht- und Wochenenddienste sein. Man sucht nach einer Lösung.

von Heinrich Schwarz

Die Reform des sogenannten Dritten Sektors, also des Non-Profit-Bereichs, die der nationale Gesetzgeber im Juli 2017 verabschiedete, hat einige Neuerungen für das Vereinswesen mit sich gebracht. Vereine wie das Weiße Kreuz sind auch mit einem großen Problem konfrontiert: Das Gesetz sieht vor, dass die ehrenamtliche Tätigkeit bei einer Organisation unvereinbar mit einem bezahlten Dienstverhältnis bei derselben Organisation ist. Das heißt: Ein Angestellter des Weißen Kreuzes dürfte nicht gleichzeitig Freiwilliger beim Verein sein.

Nun ist es beim Weißen Kreuz so, dass der Dienst untertags von Angestellten durchgeführt wird, während nachts sowie am Wochenende ehrenamtliche Mitglieder im Einsatz sind. Und Tatsache ist, dass die meisten Angestellten auch freiwillig und unentgeltlich Nacht- und Wochenenddienste verrichten.

Barbara Siri, Präsidentin des Weißen Kreuzes, erklärt: „Bei uns haben eigentlich alle Angestellten als Freiwillige begonnen und irgendwann um eine Anstellung angesucht. Diese Leute sind mit voller Lust, Liebe und Tatkraft dabei – und sie haben große Qualitäten, die der Südtiroler Bevölkerung zugute kommen. Sie wollen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung und helfen deshalb nebenbei freiwillig beim Weißen Kreuz mit, wo sie in eine Gruppe eingebunden sind und ihre Erfüllung finden. Es wäre schade, wenn man ihnen das nach so vielen Jahren verbieten würde.“

Paradox sei, dass ein Mitglied der Bergrettung oder der Feuerwehr problemlos auch Freiwilliger beim Weißen Kreuz sein kann, während das ein Angestellter des Weißen Kreuzes laut Gesetz nicht darf. Auch könne ein Mitglied einer anderen Organisation beim Weißen Kreuz angestellt werden.

Laut Barbara Siri wären von der Gesetzesänderung rund zehn Prozent aller Freiwilligen des Vereins betroffen. Für einige Sektionen könnte es deshalb eng werden, die Dienste abzudecken. Nicht umsonst bemüht sich das Weiße Kreuz laufend, neue freiwillige Helfer zu finden, um stets gut vorbereitet zu sein.

Noch hofft Barbara Siri aber, dem Verbot möglichst entgegenzuwirken zu können: „Wir wissen, dass die Reform des Dritten Sektors national schrittweise umgesetzt wird und was auf uns zukommen könnte. Deshalb arbeiten wir schon seit einiger Zeit mit Juristen daran, die bestmögliche Lösung zu finden. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die wir jetzt abwägen. Ich bin zuversichtlich.“

Zu betonen sei, dass Südtirol eine andere Realität habe. „Es ist schade, dass hier nicht unterschieden wird. Das Gesetz ist nämlich entstanden, weil es im Süden Italiens viel Schwarzarbeit und Missbrauch gab. Bei uns ist das nicht so“, sagt Siri.

Von der Gesetzesänderung sind übrigens auch andere Vereine betroffen, die sowohl Angestellte als auch Freiwillige haben. Besonders hart trifft die Bestimmung aber – sofern sie mit strenger Handhabe umgesetzt wird – das Weiße Kreuz aufgrund der Größe und der Besonderheiten der gemeinnützigen Organisation.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (6)

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  • tiroler

    Schon komisch, die SVP ist in Rom bei der Regierungsmehrheit und was erreicht sie: Null. Wie wird es aussehen wenn nach dem 4. MÄRZ wieder Mitte rechts gewinnt? Blockfrei muss die SVP bleiben und nicht wie jetzt, der Südtiroler PD ableger von Boschi und Renzi

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