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Gestrafte Gastwirte

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In Sexten haben fast alle Hoteliers in den vergangenen Tagen einen Strafbescheid aus dem Rathaus erhalten. Angeblich weil sie die Ortstaxe zu spät bezahlt hätten. Der Unmut ist groß.

von Silke Hinterwaldner

Da staunten die Hoteliers in Sexten nicht schlecht: Fast alle hatten am Mittwoch oder am Donnerstag ein Schreiben der Gemeindeverwaltung in ihrem Briefkasten gefunden. Die Postsendung aus dem Rathaus war wenig erfreulich.

Die zuständige Beamtin hatte dort Fehler beim Entrichten der Ortstaxe ausgemacht und viele Dutzend Strafbescheide an die Beherbergungsbetriebe geschickt. „Erwischt“, sagt HGV-Obfrau Judith Rainer, „hat es fast jeden.“ Dabei geht in Sexten niemand davon aus, dass die Gastwirte in böser Absicht gehandelt hätten. Im Gegenteil. Es ist seit jeher Usus, dass die Ortstaxe bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten ist. Das wurde bisher so ausgelegt, dass die Überweisung spätestens an diesem Tag vorgenommen werden muss. Fällt der Tag auf ein Wochenende, kann am Montag bezahlt werden. Glaubte man bisher.

Nun aber ist gerade diese Praxis den meisten Sextner Hoteliers zum Verhängnis geworden. Wer Glück hatte, kommt mit einer geringen Strafe davon, wer Pech hat, muss mehrere hundert oder gar tausend Euro an Strafe zahlen.

Wie kann so etwas passieren? Müssen jetzt Dutzende Hoteliers in Sexten diese Strafen zahlen?

„Ich kann dazu im Moment noch gar nichts sagen“, erklärt Bürgermeister Fritz Egarter, „wir müssen jetzt alles noch einmal im Detail anschauen und prüfen, ob das Gesetz hier richtig angewandt wurde.“ Der Zorn der Gastwirte ist ihm freilich nicht entgangen. Deshalb erklärt er: „Hier hat niemand aus Jux und Tollerei gehandelt. Jetzt muss man klären, wie die Rechtslage tatsächlich ist.“ Er geht davon aus, dass die Hoteliers ohnehin samt und sonders Rekurs gegen die Strafbescheide einreichen werden.

Zur Erklärung: Im Rathaus von Sexten hatte sich eine Beamtin um die Kontrolle der Ortstaxe ab dem Jahr 2015 gekümmert. Dabei wurde errechnet, dass nahezu alle Betriebe diese Steuer zu spät gezahlt hätten. Die Krux: Man ging dabei vom Wertstellungsdatum aus und nicht vom Einzahlungsdatum.

Ist diese Vorgehensweise korrekt?

„Das passiert leider immer wieder“, sagt Thomas Walch Kopf schüttelnd. Der HGV-Obmann im Pustertal erklärt, dass es zu diesem Problem eigens eine Abmachung der zuständigen Verbände mit den Gemeinden gebe. „Von dieser Vereinbarung wusste die Beamtin wohl nichts“, sagt er. Trotzdem bleibt unklar, ob die Gemeinde die Strafbescheide jetzt einfach wieder zurücknehmen kann.

Bis all diese Fragen endgültig geklärt sind, herrscht in Sexten weiter Unmut. Die einen ärgern sich über das Vorgehen der Gemeinde. Die anderen werfen den Strafbescheid in den Papierkorb. Und wieder andere rufen empört bei Waltraud Watschinger an. Die Telefone liefen bei der Präsidentin des Tourismusvereines Sexten in den vergangenen Tagen heiß. „Wir haben mit diesen Strafen nichts zu tun“, erklärt sie sofort, „und trotzdem ist das alles eine mehr als ungute Sache für uns. Wir sind gerade dabei, die Hintergründe zu eruieren. Mehr kann ich derzeit zu diesem Thema nicht sagen.“

Ähnlich reagiert auch HGV-Obfrau Judith Rainer: „Diese Angelegenheit muss jetzt geklärt werden.“ Sie geht davon aus, dass die Gemeinde sozusagen zum Selbstschutz die Strafbescheide wird zurücknehmen müssen. Aber der bittere Beigeschmack bleibt.

 

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