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Meraner Kameras

Am Montag gehen in Meran die Videokameras bei den Einfahrten zur verkehrsberuhigten Zone in Betrieb. Künftig werden alle Kfz-Kennzeichen erfasst.

Am kommenden Montag werden – vorerst für eine 30-tägige Testphase – die Videokameras zur Überwachung der Zufahrten zur verkehrsberuhigten Zone (VBZ) in der Meraner Altstadt eingeschalten. Die auf der Postbrücke, an der Kreuzung zwischen der oberen Freiheitsstraße und dem Theaterplatz, in der Galileistraße und beim Passeirer Tor angebrachten Kameras erfassen das Kfz-Kennzeichen jedes durchfahrenden Fahrzeugs und übermitteln die Informationen an das System, das dann automatisch überprüft, ob für dieses Fahrzeug eine Genehmigung vorliegt.

„Es handelt sich dabei um eine wichtige Maßnahme, die uns eine genauere Kontrolle ermöglicht und gleichzeitig die Stadtpolizisten entlastet, sodass ihnen mehr Zeit für andere Aufgaben übrig bleibt“, sagt Bürgermeister Paul Rösch.

Verfügt ein Fahrzeug über keine Genehmigung, stellt das vollautomatisierte System gleich die entsprechende Strafe aus. Während der 30-tägigen Testphase werden allerdings noch keine Strafen ausgestellt. Die Polizeibeamten werden aber weiterhin kontrollieren.

Unterhalb der Videokameras wurden die Zeiten und Bedingungen angegeben, zu denen die Einfahrt in die verkehrsbeschränkte Zone erlaubt ist. Außerdem zeigt ein Display an, ob das System aktiv oder inaktiv ist: Leuchtet ein grünes Licht, ist die Durchfahrt erlaubt. Ein rotes Licht zeigt an, dass nur Berechtigte durchfahren dürfen.

Die Genehmigungen

Was die Anträge für die Durchfahrtsgenehmigungen betrifft, so müssen diese in der Regel mindestens 48 Stunden vorher von Montag bis Freitag an die Mailadresse [email protected] (diese wird in Kürze aktiv sein) gesendet werden. Da die Kontrolle der Durchfahrt ausschließlich digital durchgeführt wird, ist das Mitführen einer Genehmigung in Papierform nicht mehr notwendig.

In der Liste der berechtigten Fahrzeuge sind auch alle Meraner Taxis sowie die Fahrzeuge von Anrainern (jeweils beschränkt auf die nächstgelegene Einfahrt) eingetragen.

Eine Genehmigung für die Durchfahrt der verkehrsbeschränkten Zone können unter anderem Menschen mit Beeinträchtigung, die im Besitz eines Invalidenausweises sind, beantragen. Dafür muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt und an die Ortspolizei übermittelt werden. Um die Begleitung der betroffenen Person durch verschiedene Personen zu ermöglichen, können für jeden Invalidenausweis bis zu zwei Kfz-Kennzeichen angegeben werden. In diesem Fall dürfen die beiden Fahrzeuge sich jedoch nicht zur gleichen Zeit in der verkehrsbeschränkten Zone aufhalten.

Für in der Gemeinde Meran Ansässige wird eine Genehmigung erteilt, die bis zum Ablauf des Invalidenausweises gültig bleibt. Nicht in der Gemeinde Meran Ansässige erhalten eine Genehmigung in der Regel nur für die Dauer ihres Aufenthalts in der Stadt.

Bei dringenden Gründen oder Notfällen kann die Durchfahrt durch die verkehrsbeschränkte Zone auch im Nachhinein autorisiert werden. Die entsprechende Mitteilung durch ein eigens hierfür ausgefüllte Formular hat innerhalb von 48 Stunden danach zu erfolgen. Die Durchfahrt ist zu begründen und diese Begründung durch entsprechende Dokumente zu belegen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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