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Irre Autofahrt

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Am Landesgericht wird das Video über eine irre Autofahrt von Bozen nach Klobenstein gezeigt, die 18 Kilometer lange Fahrt dauerte gerade achteinhalb Minuten. Der Angeklagte bestreitet, am Steuer gesessen zu haben, der Richter erwägt eine Identifizierung über ein Gutachten.

Von Thomas Vikoler

 

Nach drei Minuten gibt der Motorradfahrer auf. Er betätigt den Winker und fährt zur Seite, um den hinter ihm fahrenden PKW überholen zu lassen. Zuvor hatten sich der Lenker der schweren Ducati-Maschine und der Autofahrer ein Geschwindigkeitsduell geliefert – mit waghalsigen Überholmanövern, quietschenden Reifen und einer Bordkamera im PKW, die alles dokumentiert hat.

Das Video mit dem wilden Ritt über die Landesstraße auf den Ritten wurde am Mittwoch in einer Strafverhandlung am Landesgericht gezeigt. Angeklagt ist ein 24-jähriger Rittner, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im August 2014 an einem Geschwindigkeitsrennen auf einer öffentlichen Straße teilgenommen haben. Ein vermeintlicher Verstoß gegen Artikel 9ter der Straßenverkehrsordnung, der eine Haft von sechs Monaten bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe zwischen 5.000 und 20.000 Euro vorsieht.

Zu sehen ist auf dem Video, das später von einer unbekannten Person auf Youtube gestellt und dort von den Carabinieri Ritten entdeckt wurde, wie ein nicht näher identifizierbarer PKW in Bozen-Rentsch auf die Rittnerstraße abzweigt. Bei Tag und erheblichem Verkehrsaufkommen. Die Fahrt nach Klobenstein dauert gerade achteinhalb Minuten – bei einer kurvigen Bergstrecke von 18 Kilometern Länge, für die im Normalfall 25 Minuten benötigt werden.

Der PKW überholt alles, was ihn im Weg ist: Fußgänger, Radfahrer, reihenweise andere Autos, das Ducati-Motorrad.

Fabrizio Francia, Anwalt des Angeklagten, beharrt auch nach der Vorführung des Videos auf dem Standpunkt, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht bewiesen werden konnten: Es könne nicht gesagt werden, dass es sich tatsächlich um eine Wettfahrt im Sinne von Artikel 9ter handelte. Das Aufeinandertreffen mit dem Motorrad sei ein zufälliges gewesen. Und dass jemand ein Wettrennen mit sich selbst veranstalte, sei doch eher ungewöhnlich und erfülle die Voraussetzungen von Artikels 9ter nicht.

Für unbewiesen hält Francia zudem, dass sein Mandant an jenem Tag im August 2014 am Steuer saß.

Hier könnte Richter Carlo Busato dem Anwalt allerdings ein Schnippchen schlagen. Er erwägt nämlich, ein Gutachten zur Identifizierung des Fahrers in Auftrag zu geben. Zu Beginn des Videos gibt es eine kurze Szene, in der die beiden Insassen des Raser-PKWs, reflektiert auf der Frontscheibe zu sehen sind. Der Beifahrer ist gut erkennbar, der Mann am Steuer mit leichter Verzerrung.

Mit Hilfe eines digitalen Gesichtserkennungsprogramms, so die Erwägung des Richters, könnte der Fahrer tatsächlich identifiziert werden.

Ob ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, dürfte bei der nächsten Verhandlung im Mai bekanntgegeben werden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten neben einer Haftstrafe ein längerer Entzug des Führerscheins und eine Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Der Ducati-Fahrer hat wegen der Wettfahrt übrigens bereits eine Probezeit mit Sozialdienst absolviert.

 

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