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„Was nun, Herr Achammer?“

Die Freiheitliche Heidi Sparber verweist auf die vielen ungeklärten Fragen in Bezug auf das Rundschreiben zur Ermächtigung zum Verlassen der Schule von Minderjährigen.

Den Eltern von Südtiroler Schülern und Schülerinnen wird derzeit von Seiten der Schuldirektionen ein Schreiben zugestellt, welches eine „Ermächtigung zum Verlassen der Schule von Minderjährigen unter 14 Jahren nach Unterrichtsende“ vorsieht!

Heidi Sparber

Die freiheitliche Bezirkskoordinatorin des Wipptals, Heidi Sparber, verweist auf die vielen ungeklärten Fragen und fordert von Landesrat Achammer autonome Zuständigkeiten für Südtirol.

„Das Gesetzesdekret Nr. 148 vom 16.10.2017 verpflichtet alle Schulen dazu, von den Eltern eine Ermächtigung zum Verlassen ihrer Kinder unter 14 Jahren nach Unterrichtsende einzuholen“, beschreibt Sparber einleitend die Situation. „Nun werden sämtliche Eltern in Südtirol vor die Tatsache gestellt, dass sie innerhalb 9. Februar 2018 die entsprechende Ermächtigung unterzeichnen sollen. Diese Ermächtigung sieht nicht nur vor, dass die Schule und die Lehrkräfte von der Aufsichtspflicht nach Unterrichtsende entbunden werden, was ja sehr wohl annehmbar und akzeptabel wäre, sondern überträgt darüber hinaus den Eltern eine Reihe von Verpflichtungen, die sie kaum erfüllen können“, hält die freiheitliche Bezirkskoordinatorin fest.

„Diese neue Elternermächtigung sieht viele zusätzliche Punkte vor, welche eigentlich Eltern nicht kontrollieren können, wie zum Beispiel, dass der Schulweg keine besonderen Gefahrenstellen aufweisen soll. Wie kann man als Eltern sicherstellen, dass der Schulweg des Kindes keine Gefahrenstellen aufweist? Dafür müssten die Eltern zweimal täglich, also morgens, bevor das Kind den Schulweg antritt, und nach Schulende, bevor das Kind den Nachhauseweg antritt, ablaufen und überprüfen, ob dieser Weg keine besonderen Gefahrenstellen aufweist! Zudem was sind „Gefahrenstellen“? Kann man als Elternteil eine Gefahrenstelle, als „Gefahrenstelle“ einschätzen? Dann ist doch jedes kleines „Schlagloch“ im Asphalt eine Gefahrenstelle. Ist die Überquerung einer Straße auf dem Zebrastreifen eine Gefahrenstelle? Niemand kann vorhersehen, ob ein Fahrzeug rechtzeitig hält oder nicht“, gibt Heidi Sparber zu bedenken.

„Allfällige Änderungen der erklärten Situationen müssten von den Eltern umgehend der Schule mitgeteilt werden. Die Eltern werden dadurch unfreiwillig verpflichtet, den Gehsteig- Straßen- und Fahrradwegaufsichtsdienst zu übernehmen“, kritisiert Sparber.

„Derartige bürokratische Auswüchse aus Rom, die den freien Bürgern jegliche Eigenverantwortung absprechen, sind klar abzulehnen. Sie dienen lediglich aus Ausgangspunkt für mögliche Rechts- und Haftungsstreitigkeiten, da viele Details nicht klar definiert sind. Landesrat Achammer sollte sich um eine Ausnahmeregelegung für Südtirol bemühen, um dieser grotesken Entwicklung endlich einen Riegel vorzuschieben“, betont Heidi Sparber abschließend.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (13)

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  • andreas

    Das ist eine reine Absicherung der Schule um nicht für etwas verantwortlich gemacht zu werden, was eigentlich im Verantwortungsbereich der Eltern liegt.
    Es wird wohl ein paar oberschlaue Eltern gegeben haben, welche gegen Schulen geklagt haben.

    Eine Gegenfrage an Frau Sparber, soll etwa die Schule den Schulweg aller Schüler täglich nach Gefahrenstellen absuchen?

  • george

    Man kann alles hinterfragen um es zur Farce zu machen. Man kann aber auch nur die Sache so nehmen, wie sie eigentlich ist und bleibt. Vom Eintritt in die Schule vor Unterrichtsbeginn in der Früh bis zum Unterrichtsende, wann die Schüler die Schule definitiv wieder verlassen, hat die Schule die Verantwortung, außerhalb dieser Zeit tragen sie die Eltern. Wieso muss man plötzlich etwas anderes hinein interpretieren?

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