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Unterstützte Familien

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Ab 2018 übernimmt das Land 75 Prozent der Personalkosten, die in der Sommer- und Nachmittagsbetreuung anfallen.

Die Landesregierung hat eine Änderung der Beitragskriterien für die Ferien- und Nachmittagsbetreuung beschlossen, durch die nicht nur Mehrkosten für Eltern vermieden werden, sondern auch die Handhabung für Vereine und Organisationen vereinfacht wird. Dem Beschluss vorausgegangen waren mehrere Arbeitstreffen der Familienagentur des Landes mit Vertretern der in diesem Bereich tätigen Vereine und Organisationen.

„Für viele Familien in unserem Land stellt die Sommer- und Ferienzeit, aber auch der schulfreie Nachmittag eine organisatorische Herausforderung dar, gilt es doch die schulfreien Zeiten der Kinder bestmöglich mit dem Berufsleben der Eltern zu vereinen. Die zahlreichen Organisationen und Vereine, die in diesem Bereich eine Betreuung anbieten, leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass Vereinbarkeit gelingen kann“, betont Familienlandesrätin Waltraud Deeg.

Eine hochwertige Betreuung sei ebenso wichtig wie ein abwechslungsreiches, interessantes und lehrreiches Freizeitprogramm. „Bei diesen Projekten werden Erinnerungsmomente geschaffen: Die Kinder und Jugendlichen erleben eine tolle Zeit, sammeln jede Menge neue Erfahrungen, verbringen Zeit mit ihren Freunden und werden dabei bestens umsorgt. So stelle ich mir eine gelungene Ferien- und Nachmittagsbetreuung vor“, erklärt die Landesrätin.

Das Land unterstütze dabei die Anbieter, im vergangenen Jahr habe es allein für die Ferienbetreuung 7,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und damit insgesamt 272 Projekte in ganz Südtirol gefördert. Mit der genehmigten Änderung der Beitragskriterien werde es möglich, unter einfacheren Bedingungen einen Beitrag des Landes zu erhalten. Die Neuerungen greifen auch für Projekte, die bereits im Sommer 2018 durchgeführt werden.

Die wichtigste Änderung betrifft die Deckung der Personalspesen – das Land übernimmt bis zu 75 Prozent dieser Ausgaben. Bisher waren die Personalspesen Teil der Gesamtspesen, und diese werden zu maximal 67 Prozent erstattet. Eine Ausnahme war das Jahr 2017, in dem das Land wegen der Abschaffung der sogennanten „Voucher“ kurzfristig 100 Prozent der Personalkosten übernahm. „Mit dieser neuen Regelung wollen wir dazu beitragen, dass keines der bestehenden Angebote zurückgefahren werden muss, sondern vielmehr einen weiteren Ausbau der Ferien- und Nachmittagsbetreuung anstoßen“, so Deeg. Erhöht wurden auch die Beiträge für Projekte für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, sodass künftig bis zu 80 Prozent der entsprechenden Kosten durch einen Landesbeitrag abgedeckt sind.

Weitere Änderungen betreffen beispielsweise die Bedarfserhebung durch die Gemeinden, die nun auch mehrjährig erfolgen kann, den Miteinbezug weiterer Betreuungskräfte einschließlich Praktikantinnen und Praktikanten und die Höhe des Beitrages für die Unfallversicherung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen (vorher 50 Prozent, nun 67 Prozent). Auch soll künftig die Zufriedenheit der Eltern mit dem Angebot erhoben werden und in die Beitragsgewährung miteinfließen. „Mit den Änderungen konnten wichtige Anregungen der Anbieter aufgenommen werden. Wichtig ist uns dabei aber, dass die Familien ein Recht haben, mitzuentscheiden“, so Deeg.

Projekte für die Ferienbetreuung können über die Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften noch bis einschließlich 1. März 2018, jene für die Nachmittagsbetreuung bis 30. Juni 2018 bei der Familienagentur des Landes eingereicht werden. Die entsprechenden (neuen) Beitragsformulare können auf der Homepage der Familienagentur heruntergeladen werden.

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