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Kronbichler im Europarat

Der Kammerabgeordnete Florian Kronbichler hat auf der parlamentarischen Versammlung des Europarates über das Minderheiten-Sprachmodell in Südtirol referiert.

Schutz und Förderung der Minderheitensprachen. Dafür hat sich die parlamentarische Versammlung des Europarates diesen Dienstag in einer Resolution ausgesprochen. Parlamentarier der 47 Länder, die dem Europarat angehören, haben darin mehrheitlich eine Liste von Maßnahmen beschlossen, die in Südtirol zum Großteil längst verwirklicht sind, in vielen Ländern Europas jedoch weiterhin Wunschtraum sind, zum Teil von den jeweiligen Regierungen ihren Sprachminderheiten sogar militant verweigert werden.

„Sowohl innerhalb des Ausschusses für Gleichheit und Nichtdiskriminierung als auch in der Fraktion der Sozialisten, Demokraten und Grünen sowie zuletzt vor der Vollversammlung hatte ich Gelegenheit, über das Modell Südtirol zu berichten. Ich unterließ es dabei nicht, auch auf einige fragwürdige Aspekte einzugehen, wie sie sich aus der Südtiroler Regelung im Lauf der Zeit ergeben haben“, so Kronbichler in einer Aussendung.

Sprachschutz müsse selbstverständlich immer auch Gruppenschutz sein. Dabei sei jedoch stets darauf Acht zu nehmen, dass Gruppenschutz nicht auf Kosten von Persönlichkeitsrechten erfolgt. Das Verhältnis von Gruppenschutz und Individualschutz sei in der Südtiroler Regelung nicht immer befriedigend geregelt. Südtirol könne sehr wohl als Beispiel für den Schutz minderheitlicher Sprachen dienen, dies geschehe auch häufig. Seine Regelungen dürften allerdings nicht kopiert werden ohne kritische Beobachtung und allenfalls rechtzeitige Korrekturen von sehr wohl passierten Fehlentwicklungen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • andreas69

    Minderheitenschutz darf nicht bloss auf die Sprache reduziert werden. Es ist vielmehr zu klären, inwieweit sich die Minderheit mit dem „fremdartigen“ Staat identifiziert bzw. identifizieren darf. Miit einfachen Worten, geht es um die grundlegende Frage „tut dieser Staat auch für mich (Minderheit) etwas bzw. habe ich genügend Handlungsspielraum um mich kulturell, wirtschaftlich, politisch, sozial und individuell entfalten zu können oder bevorzugt er die Angehörigen der Mehrheit, welche sich mit dem Staat 1: 1 identifizieren?
    Wenn diese Frage für die Minderheit positiv beantwortet werden kann, so kann man sagen dass wirklicher Minderheitenschutz gegeben ist, und nicht bloss Etiketten-Politik betrieben wird,

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