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Die ausgesperrte Mutter

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Das Strafverfahren gegen den 28-jährigen Bozner, der seine Mutter auf den Balkon sperrte, wird eingestellt.

(tom) Mütter neigen dazu, ihre Kinder in Schutz zunehmen.

Auch dann, wenn sie bereits, wie der Beschuldigte in einem Strafverfahren am Bozner Landesgericht, bereits 28 Jahre alt ist. Und mit seiner Mutter offenbar in einem konfliktreichen Verhältnis steht.

Dieses eskalierte am Abend des 7. Dezember 2016. Der Sohn sperrte seine Mutter auf den Balkon einer gemeinsam in Bozen bewohnten Wohnung. Laut Anklageschrift eine Stunde lang.

Das stimme so nicht, erklärte die Mutter als Zeugin in der Vorverhandlung am Landesgericht, bei der ihr Sohn bezeichnenderweise nicht anwesend war.

Die Zeugin erklärte, ihr Aufenthalt am Balkon habe lediglich gut 20 Minuten gedauert.

Und sie nannte ein wichtiges Detail, das den Staatsanwalt bewog, die Einstellung des Verfahrens gegen den Sohn zum Vorwurf der Freiheitsberaubung zu beantragen.

Nämlich: Bevor er sie auf den Balkon sperrte, habe ihr der Sohn ein Mobiltelefon in die Hand gedrückt. Mit diesem habe sie, so erklärte die Mutter im Zeugenstand, dann einen Nachbarn verständigt, der seinerseits die Carabinieri über den Zwangsaufenthalt im Freien informierte.

Schließlich nahm Richter Emilio Schönsberg den Antrag des Staatsanwalts an stellte das Verfahren gegen den Sohn ein. Aus Mangel an Beweisen.

 

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