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Verlängerung der Führerscheine

Bernhard Zimmerhofer

Um die Ausweitung der Frist zur Führerschein-Verlängerung auf 15 Jahre ging es im Südtiroler Landtag.

Die Abgeordneten der STF Bernhard Zimmerhofer, Myriam Atz Tammerle und Sven Knoll hatten einen Beschlussantrag eingereicht, mit dem der Landtag sich dafür ausspricht, die Frist zur Verlängerung der Führerscheine, gemäß den Klassen wie sie in der zitierten EU-Richtlinie angeführt sind, auf 15 Jahre zu verlängern.

„Die EU-Regelung lässt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit offen, eine Führerschein-Verlängerung im Abstand von 15 Jahren vorzusehen”, bemerkte Bernhard Zimmerhofer. „Von dieser Möglichkeit haben unter anderem die Bundesrepublik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland Gebrauch gemacht. Durch eine Verlängerung der Frist auf 15 Jahre könnte ein erheblicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie geleistet und Unannehmlichkeiten für den Bürger verhindert werden!”

Es gehe bei dem Thema einerseits um die Entbürokratisierung, andererseits auch um die Sicherheit, meinte Dieter Steger (SVP). Die EU-Richtlinie sehe eine Frist von 10 bis 15 Jahren vor, um die verschiedenen vorher bestehenden Rechtslagen zu vereinheitlichen. Steger plädierte für eine Vertagung, um die Statistiken der Länder zu vergleichen.

Walter Blaas (Freiheitliche) wies darauf hin, dass ab dem 50. Lebensjahr der Führerschein alle 5 Jahre verlängert werden muss. Das sei eine vernünftige Regelung, denn mit zunehmendem Alter seien die Sinne nicht mehr so geschärft. Es seien vor allem ältere Verkehrsteilnehmer, die als Geisterfahrer unterwegs seien. Die Gesundheitschecks seien auch zur allgemeinen Überprüfung des Gesundheitszustandes nützlich.

Hans Heiss (Grüne) teilte die Einwände. Es wäre auch eine Frage, ob man mit dem österreichischen Pass auch eine Verlängerung des Führerscheins bekomme, scherzte er. Die Zehn-Jahres-Frist sei bereits lange genug, dass man den Verlängerungstermin oft vergesse.
Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) konnte dem Antrag hingegen etwas abgewinnen. Die kürzeren Fristen für Ältere würden damit nicht angetastet, stattdessen würden die Fristen für die Jüngeren verlängert. Sie frage sich aber, ob es sinnvoll sei, so kurz vor den Parlamentswahlen einen Begehrensantrag nach Rom zu schicken.

Myriam Atz Tammerle (STF) bestätigte, dass es nur um die Verlängerung der 10-Jahres-Frist gehe. Jährlich würden rund 130 Personen mit abgelaufenem Führerschein erwischt. Sie fragte, die Landesregierung, ob man die Bürger etwa per Brief auf die Frist hinzuweisen.
Sven Knoll (STF) meinte, es gehe dabei auch um Arbeitsplätze, denn viele würden vom Führerschein abhängen. Die provisorische Bestätigung des Arztes gelte nur im Inland. Der neue Führerschein komme oft erst nach Monaten, z.B. auch, weil dem Ministerium die Briefmarken ausgegangen seien.

Hannes Zingerle (F) sah die Sicherheit als wichtigstes Kriterium. Es gebe keinen triftigen Grund für eine Verlängerung der Frist. Sinnvoller wäre es, die Bürger auf den Verfallstermin hinzuweisen.

Bernhard Zimmerhofer zeigte sich mit einer Vertagung einverstanden. Eine schnelle Sicht auf die Statistiken zeige übrigens, dass Italien bei den Unfalltoten schlechter dastehe als Österreich oder Deutschland.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • rowa

    Wer holt die STF wieder auf den Boden zurück?

    Haben wir in Südtirol keine anderen Probleme als über Sachen zu diskutieren bei denen der Landtag überhaupt keine Zuständigkeit hat. Immer wieder kommen solch unsinnige Beschlussanträge.

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