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Der Booking-Boom

Bei der Bozner Hotellerie wächst der Ärger über die steigende Zahl der Privatzimmervermieter in der rechtlichen Grauzone. Sie werfen der Gemeindeverwaltung vor, nichts dagegen zu unternehmen. „Wir führen Kontrollen durch“, sagt Vizebürgermeister Christoph Baur.

von Thomas Vikoler

Sie nennen sich Guesthouse oder Central Rooms, befinden sich zumeist in bester Bozner Altstadtlage und werden immer zahlreicher. Sie sind auf gängigen Buchungsportalen wie Booking.com zu finden, wo sie Zimmer zu vergleichsweise günstigen Preisen anbieten. Dass sie häufig gebucht werden, zeigen die zahlreichen (zumeist guten) Bewertungen auf den Portalen zu Appartements in „denkmalgeschützten Gebäuden“ und „historischen Stadthäusern“, wie es heißt.

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Auf Booking.com scheinen unter dem Suchbegriff Bozen zuweilen bis zu hundert derartige Zimmerangebote auf. Eine wundersame Zimmervermehrung, die von der eingesessenen Bozner Hotellerie mit Argusaugen verfolgt wird. „Wir müssen eine Vielzahl von gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen einhalten, während diese Vermieter praktisch im rechtsfreien Raum arbeiten. Das ist unlautere Konkurrenz“, sagt ein Bozner Hotelier, der derzeit nicht genannt werden will.

Das hat auch damit zu tun, dass sich der HGV derzeit bemüht, die Gemeindeverwaltung zu einer Kursänderung in dieser umkämpften Frage bewegen. Vor einigen Wochen fand ein Treffen einer Delegation zum HGV-Ortsobmann Stefan Mayr mit SVP-Vizebürgermeister Christoph Baur statt, der für den Tourismus zuständig ist. Die Bozner Touristiker werfen der Gemeinde vor, nichts gegen das vergleichsweise neue Phänomen zu unternehmen, das insbesondere in Städten um sich greift: Die Vermietung von Privatwohnungen als Gästezimmer.

Das geschieht mittlerweile nicht nur über Internet-Portale wie Airbnb, sondern auch über spezialisierte Firmen, die vor Ort als eine Art Hotel-Rezeption fungieren. Dort checken die Gäste ein, um von Personal zum Appartement geleitet zu werden. Es gibt aber auch den anonymen Modus, wie ein Kommentar zu einer unter den Bozner Lauben vermieteten Wohnung offenbart:

Der Code für die Türen kam erst per E-Mail, als wir schon kurz vor Bozen im Stau standen. Wir mussten dann erstmal herausfinden, wie man überhaupt in das Haus und in das Zimmer gelangt“. Oder: „Es gab leider keine Beschilderung an der Unterkunft. Wir mussten uns erst erkundigen ob wir wirklich richtig sind“.

Beim Bozner HGV ist man davon überzeugt, dass ein Großteil der im Netz angebotenen Privatzimmer/Wohnungen rechtlich und steuerlich nicht in Ordnung ist: Keine Privatzimmer-Lizenz, keine entrichtete Kurtaxe, keine gemeldete Entlohnung des Putzpersonals, keine bezahlte Einkommenssteuer für die Vermietung.

Sollte das so zutreffen: Ein enormer Wettbewerbsvorteil gegenüber den offiziellen Hotels, der auch die vergleichsweise günstigen Preise erklärt. Dennoch kann ein Wohnungseigentümer auf diese Weise monatlich ein Vielfaches von dem verdienen, was er für einen dauerhaften regulären Mietvertrag bekommen würde.  

Im Wirtschaftsassessorat der Gemeinde Bozen ist man allerdings zu anderen Ergebnissen gelangt. Die HGV-Delegation hatte zu dem Treffen mit dem Vizebürgermeister eine lange Liste mit den als verdächtig eingestuften Zimmer-Anbietern vorgelegt. „Die Marktpolizei hat die von Ihnen angeführten Vermieter überprüft und dabei festgestellt, dass sämtliche Unterlagen, welche für die Ausübung der Tätigkeit der Privatzimmervermietung erforderlich sind, in Ordnung sind“, heißt es in einem Schreiben von Vizebürgermeister Baur und Amtsdirektorin Fabiola Petilli an HGV-Ortsobmann Stefan Mayr. Die Gemeinde werde weiter Kontrollen mit „besonderer Sorgfalt“ durchführen.

Stimmt das, dann muss die Gemeindeverwaltung in den vergangenen zwei Jahren reihenweise neue Lizenzen für die Privatzimmervermietung ausgestellt haben. Denn seit 2015, so heißt es im Brief des Vizebürgermeisters, würden Kontrollen durchgeführt. Heuer sind demnach in fünf Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt worden.

Doch einige Bozner Hotelbetreiber halten das Schreiben für einen durchsichtigen Beschwichtigungsversuch: Die Gemeinde schütze durch ihre Untätigkeit eine rechtswidrige gewerbliche Tätigkeit.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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