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Ende eines Alptraums

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Der Strafprozess gegen den Welsberger Bürgermeister Albin Schwingshackl und zwölf Gemeindebedienstete wegen eines Ausflugs auf den Achensee endet – keineswegs überraschend – mit einem Freispruch.

Von Thomas Vikoler

Die 13 Beschuldigten konnten zwischen Pest und Cholera wählen: Entweder eine Haftstrafe von 15 Tagen oder Zahlung einer Geldstrafe von 3.750 Euro. So stand es in einem Strafdekret, das die Staatsanwaltschaft Bozen gegen den Welsberger SVP-Bürgermeister Albin Schwingshackl und zwölf Angestellte der Gemeinde Welsberg im Jahre 2015 verhängte. Sie legten Widerspruch dagegen ein.

Der damit verbundene Vorhaltung: Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes. Der Anlass: Ein Ausflug der Gemeindeverwaltung an den Achensee mit Besuch des Schlosses Tratzberg. Wegen des Ausflugs war das Gemeindeamt Welsberg an einem Freitag im Juni 2015 geschlossen. Auf dem Türschild stand, in dringenden Fälle solle man sich an den Gemeindepolizisten wenden, der ebenso nicht an dem Ausflug teilgenommen hatte wie der Gemeindesekretär.

Ein Bürger fotografierte das Hinweisschild und verständigte die Finanzwache. Es folgte ein Strafverfahren gegen den Bürgermeister und die Teilnehmer des Ausflugs und ein Verfahren am Rechnungshof, das im Februar verhandelt wird.

Das Strafverfahren am Bozner Landesgericht ist seit gestern Geschichte – und die Gemeinde Welsburg muss nach den Reisespesen (50 Euro pro Teilnehmer) auch die Verteidigungsspesen zahlen: Einzelrichter Stefan Tappeiner sprach nämlich alle Angeklagten vom Vorwurf der Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes frei. Die Staatsanwaltschaft hatte am Ende der zweiten Hauptverhandlung selbst einen Freispruch beantragt.

Die Fahrt an den Achensee samt Schließung des Gemeindeamtes an einem Freitagvormittag (freitagnachmittags sind die Gemeindeämter in Südtirol generell geschlossen) war also in strafrechtlicher Hinsicht rechtskonform.

Aus zwei Gründen: Im bereichsübergreifenden Kollektivertrag ist ein halbtägiger Ausflug für Beamte ausdrücklich vorgesehen. Ein verbrieftes Ausflugsrecht, das die Staatsanwaltschaft offenbar übersehen hatte. Außerdem kam Richter Tappeiner zum Schluss, dass der Dienst der Gemeindeverwaltung am Freitagvormittag nicht tatsächlich unterbrochen war.

Der Ortspolizist war telefonisch verfügbar, der Gemeindesekretär nachweislich in seinem Büro. Und auch die Kindergartenmensa war am Tag des Ausflugs geöffnet. Gegen eine Köchin der Mensa war ebenfalls ein Strafbefehl verhängt worden, ihr Anwalt konnte nun nachweisen, dass eine Kollegin für sie eingesprungen war.

Die Verteidigung hatte im Hauptverfahren zudem darauf hingewiesen, dass auch andere Gemeinden – etwa Innichen – unter ähnlichen Modalitäten Ausflüge durchgeführt hatten, ohne dass ein Strafverfahren eingeleitet worden wäre.

 

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