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Die Erfolgs-Bilanz

Karl Zeller

Der SVP-Pakt mit dem PD hat sich ausgezahlt: Noch die haben die Südtiroler Parlamentarier in Rom so viele autonomiepolitische Erfolge eingefahren wie in dieser Legislaturperiode.

Von Matthias Kofler

SVP-Senator Karl Zeller blickt zufrieden auf die Erfolgsliste seines Teams in Rom: „Vier Änderungen am Autonomiestatut innerhalb einer Legislaturperiode – das gab es seit 1948 noch nie.“

Das Wahlbündnis, das die SVP im Dezember 2012 mit dem damaligen PD-Vorsitzenden Pier Luigi Bersani eingegangen war, hat sich ausgezahlt. Noch nie ist es den Südtiroler Parlamentariern gelungen, so viele autonomiepolitisch relevante Erfolge einzufahren wie in den vergangenen viereinhalb Jahren. Lediglich zwei Punkte des Abkommens wurden nicht umgesetzt: die Toponomastik-Reform (wegen des Widerstands durch Landtagspräsident Roberto Bizzo) und die Steuereinhebung durch das Land. Dafür wurden andere Reformen realisiert, von denen die Edelweißpartei vor ein paar Jahren nur geträumt hatte: etwa den bilateralen Faymann-Renzi-Brief, die Heimholung der primären Kompetenz für die Wasserkraft oder die neuen Jagd-Kompetenzen.

Zeller war 25 Jahre lang in Rom und tritt in Kürze von der parlamentarischen Bühne ab. Er sagt: „Es gab noch nie eine so gute Teamarbeit für Südtirol wie in dieser Legislatur. Kein Streit zwischen Senat und Kammer und eine perfekte Abstimmung mit der Landesregierung. Wir haben alle an einem Strang gezogen und Dinge erreicht, die sonst niemand in Italien hat.“

Unklar ist, ob die SVP in der kommenden Legislatur mit dem Koalitionspartner PD weiterarbeiten oder lieber alleine in Rom durchstarten will. Karl Zeller will sich zur Frage nach der Blockfreiheit öffentlich nicht mehr äußern. „Ich werde das aber sicher in den Parteigremien machen.“

Die wichtigsten Erfolge im Überblick:

A) Änderungen des Autonomiestatuts:

– 2014: Übertragung der primären Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeit für Gemeindesteuern und Lokalfinanzen. Zeller: „Einzigartig in Italien, hat keine andere Region.“ Seither ist Südtirol von der staatlichen IMU-Regelung abgekoppelt und kann den Bereich selbst regeln, ohne sich jedes Jahr an die staatlichen Änderungen anpassen zu müssen. Das ermöglichte die Senkung der Immobiliensteuer auf Gewerbeimmobilien und Hotels und gibt den Gemeinden Planungssicherheit und eigene Spielräume.

– 2015: Sicherungspakt für Finanzen mit Pauschalzahlung an den Staat, womit keine weiteren, nicht im Pakt vorgesehenen Eingriffe und Kürzungen des Staates mehr möglich sind. Zeller: „Einzigartig in Italien, hat keine andere Region.“ Vom Verfassungsgerichtshof in mehreren Urteilen bestätig, obwohl die anderen Regionen mit Sonderstatut eine Verletzung des Gleichheitsprinzips beanstandet hatten.

– 2017: Übertragung der primären Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen für die großen Wasserableitungen. Seit 2000 hatte Südtirol eine delegierte, also nicht eine eigene Zuständigkeit für die Vergabe der Konzessionen. Laut Urteil des Verfassungsgerichts von 2014 liegt die Zuständigkeit für die Regelung der Ausschreibung, Umweltauflagen usw. allein beim Staat. Zeller: „Dies wurde jetzt neu geregelt, womit Südtirol eine Zuständigkeit hat, die weit über das hinausgeht, was im Paket vereinbart war (Konzessionsvergabe durch Staat nach Einvernehmen mit Land) und vor Streitbeilegung 1992 durch mehrere Urteile des Verfassungsgerichtshofes ausgehöhlt worden war.“

– 2017: Aufwertung und Ausbau des Minderheitenschutzes der Ladiner

B) Internationale Verankerung

Durch den Briefwechsel Renzi-Faymann zum Sicherungspakt hat Italien zum ersten Mal seit 1969 auch formell anerkannt, dass bei der Änderung von Bestimmungen des Autonomiestatuts, die auf dem Paket fußen, Österreich miteingebunden werden muss.

C) neue Durchführungsbestimmungen

2016
– Möglichkeit der Verkehrsbeschränkung und Bemautung von Passstraßen
– Übertragung der Verwaltungszuständigkeiten zum Stilfser Joch Nationalpark
– Übertragung der Verwaltungszuständigkeiten und des Verwaltungspersonals des Verwaltungsgerichts Bozen
– Wiederherstellung der Zuständigkeit für die Regelung des Einzelhandels, mit der Möglichkeit der Einschränkung desselben in Gewerbegebieten zum Schutz der lokalen Handelsstruktur. Zeller: „Einzigartig in Italien, eine solche Befugnis hat keine andere Region.“

2017
– Übertragung der Verwaltungszuständigkeiten und des Verwaltungspersonals der ordentlichen Gerichte in der Region mit Übertragung des Gerichtsgebäudes in Bozen auf das Land Südtirol
– Wiederherstellung und Ausbau der primären Gesetzgebungsbefugnis für öffentliche Verträge (Vergaberecht: seit 2009 hatte Südtirol keine eigene Regelung mehr und es wurden nur mehr die staatlichen Bestimmungen angewandt)
– Wiederherstellung und Ausbau der primären Kompetenz für die Jagd (Jagd in Naturparken anders als im Rest von Italien möglich, in Italien nicht jagdbare Arten wie Murmeltier und Steinbock können für eine gewisse Zeit als jagdbar erklärt werden).

D) Wichtigste Maßnahmen auf gesetzlicher Ebene.

– Wahlgesetz: zuerst Italicum, danach Rosatellum, jeweils mit Sonderregelung für Südtirol zum Schutz der Minderheiten
– Finanzierung und Aufwertung RAI-Sitz Bozen
– Übertragung der Kompetenzen für Lehrerausbildung und Titelanerkennung
– Konzession Brennerautobahn
– Automatismus zugunsten Laborfonds bei Zusatzrente laut gesamtstaatlichen Kollektivverträgen
– Sonderregelung für die Freiwilligen Feuerwehren in Sachen harmonisierter Bilanz und Kontrolle durch öffentliche Körperschaften
– Vertretungsrecht der Minderheiten in Journalisten- und Publizistenkammer in Rom
– fixe Quote für zweisprachige Kontingente bei Stellenausschreibung Polizeikräfte
– eigene Bankengruppe Raiffeisenkassen Südtirol
– Absetzbarkeit Personalkosten von IRAP für Saisonbetriebe (Hotels)
– Limit Bargeldzahlungen von Euro 1.000 auf 3.000 erhöht
– eigenes Unternehmensgericht in Bozen
– Schutzklausel in allen relevanten Gesetzen zur Absicherung der Südtiroler Kompetenzen

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