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Heimgeholter Park

Die Landesregierung hat am Dienstag den Gesetzentwurf zur Führung und Organisation des Nationalparks Stilfserjoch genehmigt.

Mit dem Landesgesetz „Nationalpark Stilfserjoch“ wird die im Februar 2015 mit dem Umweltministerium in Rom unterzeichnete Vereinbarung umgesetzt, mit der die Verwaltung des Nationalparks Stilfserjoch vom Staat auf die Region Lombardei und die beiden Länder Südtirol und Trient übertragen wurde.

Am Dienstag hat die Landesregierung auf Vorschlag von Umweltlandesrat Richard Theiner den entsprechenden Gesetzentwurf für den Südtiroler Teil des Nationalparks Stilfserjoch genehmigt und damit die rechtlichen Voraussetzungen für den nächsten wichtigen Schritt in der Übernahme der Verwaltungskompetenzen geschaffen, nämlich für die Ausarbeitung von Nationalparkplan und Nationalparkordnung.

„Der Gesetzentwurf stellt die grundsätzlichen Weichen für die Führung und Organisation des Nationalparks. Aufbauend auf dieser gesetzlichen Grundlage können wir nun mit der Ausarbeitung des neuen Parkplans und der neuen Parkordnung fortfahren, die die Details regeln werden“, erklärt Landesrat Theiner.

„Auch dabei ist uns die Einbeziehung der Gemeinden, der Interessens- und Umweltverbände sowie der Bürger ein großes Anliegen.“ Er freue sich, mit dem Gesetzentwurf zum Nationalpark Stilfserjoch der Schaffung einer Modellregion für ein nachhaltiges Leben und Wirtschaften in den Alpen wieder ein Stück näher gekommen zu sein. Dabei müsse man sich der Herausforderung stellen, den Schutz der Landschaft und die nachhaltige Nutzung der Region miteinander in Einklang zu bringen.

Nach der heutigen Genehmigung durch die Landesregierung wird sich im neuen Jahr die zuständige Gesetzgebungskommission mit dem Gesetzentwurf befassen, bevor er dann im Frühling 2018 dem Landtag zur Behandlung unterbreitet wird.

Bevölkerung einbeziehen

Der Gesetzentwurf „Nationalpark Stilfserjoch“ berücksichtigt die Einheitlichkeit des Nationalparks, wie sie im Februar 2016 im neu formulierten Artikel 3 der Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol festgelegt wurde:

Im gesamten Nationalpark gelten die gleichen Bestimmungen. Das heißt, die Zielsetzungen und Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung im Bereich der Schutzgebiete sind ebenso einzuhalten wie die Vorgaben der Europäischen Union in Bezug auf die Natura 2000 Gebiete und die Alpenschutzkonvention.

„Darüber hinaus war uns stets ein großes Anliegen, die örtliche Bevölkerung in das Nationalparkgeschehen einzubinden“, unterstreicht Landesrat Theiner. Das zentrale Gremium dafür sei der Führungsausschuss, der als beratendes Organ der Landesverwaltung fungiert.

Er setzt sich aus drei Vertretern der Gemeinden, je einem Vertreter der Landwirtschaft, des Tourismus, der Separatverwaltungen und der Umweltverbände sowie einem Sachverständigen auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und dem Direktor des Landesamtes für den Nationalpark Stilfserjoch zusammen.

Auch bei der Erstellung des Nationalparkplans und der Nationalparkordnung, so ist es im Gesetzentwurf verankert, ist die Einbeziehung der örtlichen Interessensgruppen und der Gemeinden von zentraler Bedeutung.

Der Parkplan umfasst im ersten Teil eine detaillierte Kartierung des gesamten Nationalparks; im zweiten Teil beinhaltet er die strategische Ausrichtung des Parks; im dritten Teil unterteilt er das Parkgebiet auf der Grundlage verschiedener Schutzgrade in vier Zonen (A,B,C,D) und legt fest, was in den jeweiligen Zonen erlaubt ist, und im vierten Teil ist schließlich die Parkordnung enthalten, die die Ermächtigungen und die im Parkgebiet zulässigen, eingeschränkten und verbotenen Tätigkeiten regelt.

„Hier haben wir im Gesetzentwurf großen Wert darauf gelegt, die Verfahren wo immer möglich zu vereinfachen“, ergänzt Theiner. Der Parkplan wird vom Führungsausschuss begutachtet, zudem ist das verbindliche Gutachten des Umweltministeriums nötig; danach kann die Landesregierung den Plan beschließen.

Unter den Zielsetzungen, die das Land Südtirol mit der Führung des Südtiroler Parkanteils verfolgt, nennt der Gesetzentwurf den Schutz und die Erhaltung der Flora und Fauna und des ökologischen Gleichgewichts, die Förderung der Forschung und von Umweltbildungsinitiativen, die Erhaltung des Wechselspiels zwischen Natur und Kultur und die Förderung der touristisch-sozialen ebenso wie jene der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung.

„Ich bin überzeugt, dass der Übergang des Nationalparks Stilfserjoch auf die Länder Südtirol und Trentino sowie die Region Lombardei kein Rückschritt ist, wie manche befürchtet haben. Vielmehr wird der Park erst dadurch viel stärker bei der Bevölkerung verankert“, betont Landesrat Richard Theiner abschließend.

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