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Das Kunstschaufenster

Mit dem Erwerb von Kunstwerken und der Förderung junger Kunstschaffender trägt das Land zur Innovation bei, erklärte Landesrat Achammer.

Mit den Mitgliedern der Ankaufskommission Eva Gratl und Sabine Gamper und der Sängerin Theresa Gutweniger hat Kulturlandesrat Philipp Achammer am Montag die in der vergangenen Woche von der Landesregierung beschlossenen Richtlinien für den Erwerb von Kunstwerken vorgestellt. „

“Was Kunstschaffende auf den Weg bringen“, betonte er, „ist entscheidend für die Entwicklung der gesamten Gesellschaft; die Förderung durch das Land ist somit eine Investition in die Gesellschaft“. Künstlerinnen und Künstler, sagte Landesrat Achammer, seien dadurch auch Innovationsträger.

Kunstförderung beruht auf den fünf Säulen Kunstankauf, Einzelförderung, Förderung von Kulturvereinen, von Publikationen und von Filmschaffenden (über das Amt für Film und Medien). Gegenstand der heutigen Pressekonferenz waren die beiden ersten Säulen: Seit 2008, legte Landesrat Achammer dar, gibt es den Kunstankauf vonseiten des Landes in dieser Form:

Über die Abteilung Deutsche Kultur wurden in diesem Zeitraum 428 Kunstwerke von 154 Südtiroler Künstlerinnen und Künstlern um 1,7 Millionen Euro angekauft. Im vergangenen Jahr etwa wurden Kunstwerke um 82.600 Euro angekauft. Ziel des Erwerbs ist es, das zeitgenössische Kunstschaffen in Südtirol zu fördern, zu dokumentieren und der Öffentlichkeit zu vermitteln.

Angekauft werden dürfen nur Kunstwerke von lebenden Kunstschaffenden oder Kunstwerke, deren Herstellung nicht mehr als 50 Jahre zurückliegt; der Ankaufspreis muss weniger als 40.000 Euro betragen. Erworben werden können Bilder, Plastiken, Installationen, Objekte, Fotografien von Kunstschaffenden, die aus Südtirol stammen oder deren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Südtirol liegt.

„Es ist uns ein Anliegen“, erklärte der Kulturlandesrat, „direkt von den Künstlerinnen und Künstlern anzukaufen und nur in Ausnahmefällen über Galerien“. Die Kunstwerke sollten zugänglich gemacht und etwa in Schulen oder Landhäusern aufgehängt oder aufgestellt werden.

Bei der Einzelförderung von Künstlerinnen und Künstlern, legte Landesrat Achammer dar, werden neben künstlerischen Projekten auch Studienaufenthalte, Teilnahmen an Workshops oder Ausbildungskursen und -lehrgängen gefördert.

Die Kunstschaffenden müssen aus Südtirol stammen oder ihre Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren hier ausüben. Die Förderung erfolgt über Beiträge oder Beihilfen, Arbeitsstipendien und umfasst bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten. Die Beihilfen können den Betrag von 20.000 Euro nicht überschreiten, präzisierte Landesrat Achammer. Rund 901.000 Euro flossen im Zeitraum 2014 bis 2017 in die Förderung einzelner Kunstschaffender.

Die Förderung, erklärte Sabine Gamper in ihrer Funktion als Mitglied der Ankaufskommission, sei Wertschätzung und Anerkennung für die Künstlerinnen und Künstler. Bei der Auswahl spielen die Qualitätskriterien eine große Rolle, es sei wichtig, möglichst repräsentative Werke anzukaufen.

Es gelte, ein möglichst breites Spektrum zu gewährleisten, wies auch Eva Gratl hin, es gehe nicht um den persönlichen Geschmack, da Steuergelder dafür verwendet werden; die Kunstwerke werden gemeinsam ausgewählt, und: Kunst ist dazu da, über Grenzen hinauszuschauen.

Diese Ankaufskommission, deren Vorsitzender Kulturlandesrat Achammer ist, schließt ihre Arbeit mit diesem Jahr ab und wird im kommenden Jahr neu bestellt. Theresa Gutweniger, in arte Tracy Merano, „ist eine der vielen Künstlerinnen und Künstler, die wir im vergangenen Jahr unterstützen durften“, berichtete Landesrat Achammer. Der Sängerin wurde damit eine „Initialzündung“ in Form einer Reise in die USA ermöglicht.

Landesrat Achammer gab auch einen Ausblick auf das neue Kreuzer-Museum in Bozen, in dem derzeit Anpassungen des Gebäudes erfolgen; eine Arbeitsgruppe ist mit dem Projekt befasst, damit das neue Museum so schnell als möglich eröffnet werden kann. Auch dort kann dann Südtiroler Kunst sichtbar werden.

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