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Denkmal Grand Hotel  

Das Grand Hotel Karersee in der Gemeinde Welschnofen steht nun als Ganzes unter Denkmalschutz. Doch wem gehört dieses Riesen-Hotel? Die Liste der mehreren hundert Eigentümer birgt einige Überraschungen. 

von Thomas Vikoler

Die Landesverwaltung geht, wenn es um die Unterschutzstellung von historischen Gebäuden geht, zuweilen schrittweise vor. Am 28. März dieses Jahres verkündete die Landesregierung, das Grand Hotel Karersee in der Gemeinde Welschnofen unter direkten Denkmalschutz gestellt zu haben. Das stimmte nicht ganz.

Denn unter Schutz gestellt wurde damals lediglich der östliche Trakt (Bauparzelle (602/2), der wesentlich größere Rest des Riesen-Hotels aus der vorvergangenen Jahrhundertwende blieb davon ausgenommen. Am Dienstag hat die Landesregierung diesen Schritt nachgeholt, indem sie  auch die Gebäudeeinheiten auf der Bauparzelle 602/1 unter Schutz stellte.

Am 31. Juli dieses Jahres hatte die Landesabteilung für Denkmalpflege einen entsprechenden Antrag gestellt. Während bisher lediglich der Gebäudeteil mit der 1920 errichteten Amercian Bar und der Kapelle unter Schutz gestellt wurde, gehören nun auch die ehemalige Hotelhalle mit Kassettendecke, der ehemalige Speisesaal mit gewölbter Balkendecke und dem Wandgemälde von Albert Stolz aus dem Jahre 1922, sowie der Ballsaal mit dem großformatigen Ölbild des Ortlers des englischen Malers Theodore Compton dazu.

Das sind – neben der charakteristischen Außenfassade aus Porphyr und Sichtmauerwerk – die besonderen Merkmale des Grand Hotel Karersee, in dem einst Kaiserin Sissi, Karl May oder Winston Churchill nächtigten. Der Großteil des Bauvolumens besteht heute aus privaten Ferienwohnungen, die nun auch von der Denkmalschutzbindung betroffen sind. Die Hauseingänge, die Hauptmauern und die Fassaden samt Fenstern und Balkonen müssen erhalten bleiben, heißt es im Beschluss der Landesregierung.

Die hunderte Eigentümer der Ferienwohnung-Residenz Grand Hotel hatten nämlich – über das Kondominium KAR Residence – Einwände gegen die Unterschutzstellung eingebracht: Das Gebäude als Ganzes sei im Laufe der Jahre tiefgreifenden Eingriffen unterworfen gewesen, welche die Funktion und Architektur des Hotels verändert hätten. Deshalb könne man lediglich einzelne Teile des Hotels für schützenswert erklären, lautet der Haupteinwand der Apartments-Eigentümer.

Die Landesregierung hat dies alles nun zurückgewiesen und dem Grundbuch angeordnet, die Denkmalschutzbindung auch für die gesamte Bauparzelle 602/1 einzutragen.

Dem Beschluss beigefügt ist eine Liste aller Eigentümer der Grand Hotel. Eine Liste, die nicht weniger als 600 Namen enthält, ein wahres Labyrinth an Quoten und Anteilen. Einen guten Teil davon  Großteil halten Privatpersonen aus Italien, die – nicht selten gemeinsam mit Angehörigen – eine Ferienwohnung im Grand Hotel ihr Eigen nennen dürfen. Die Zahl der Bürger aus der Gemeinde Welschnofen, die Anteile halten, lässt sich an einer Hand abzählen.

Bemerkenswert ist, dass auch zwei Personen mit chinesisch klingendem Namen als Eigentümer aufscheinen. Aber auch mehrere Dutzend Immobiliengesellschaften aus Oberitalien, sowie drei ausländische Gesellschaften: Leisure Dimension Limited aus Dublin (Irland), Vacation Management Holdings aus Marbella (Spanien) und Zudam Trade aus Delaware (USA).

Einen stattlichen Anteil an den Quoten – rund 40 Prozent der gesamten Grundparzelle 602/1 – hält eine Gesellschaft namens Grand Hotel Carezza Immobiliare Srl mit Sitz in Welschnofen, gegen die im April am Landesgericht Bozen der Konkurs eröffnet worden ist. Es handelt sich um jenen Teil der Immobilie, die am längsten für den Hotelbetrieb genutzt wurde.

Eine komplizierte Eigentümerstruktur also, die seitens des Landes einigen bürokratischen Aufwand erforderlich machte. Jeder einzelne Eigentümer musste angeschrieben werden. Und kann nun, theoretisch, Rekurs gegen die Unterschutzstellung einlegen.

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