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Mayrs Sex-Appell

Vize-Oberstaatsanwalt Markus Mayr richtet einen dringenden Appell an Frauen, sich nicht beim Sex filmen zu lassen. Der Anlass: Die Anzeige einer 18-Jährigen gegen ihren Ex-Freund, der ein Oralsex-Video ins Netz gestellt hatte.

von Thomas Vikoler

Markus Mayr, Vize-Oberstaatsanwalt am Landesgericht, hatte wiederholt wegen ähnlicher Anzeigen Ermittlungen eingeleitet, bei denen sich stets dasselbe Muster zeigte: Junge Frauen ließen beim Sex von ihren Partnern filmen – freiwillig, zum Zwecke der Luststeigerung. Spätestens nach Ende der Liebesbeziehung folgt das böse Erwachen: Der Ex droht damit, die Aufnahmen ins Netz zu stellen, dafür gibt es bekanntlich eigene Internet-Seiten.

Oder er behält sie, um damit zu prahlen.

So wie der junge Südtiroler, gegen den nun eine 18-Jährige Strafanzeige wegen Verletzung der Privacy und Rufschädigung erstattet hat. Der Mann hatte ein Video, das die seine damalige Freundin beim Oralsex mit ihm zeigt, über eine WhatsApp-Gruppe an Freunde verschickt.

Die Frau erfuhr davon, beendete die wenig vertrauensvolle Beziehung und ging zur Polizei.

Staatsanwalt Mayr nimmt den Fall zum Anlass, einen Appell an alle (junge) Frauen zu richten: „Lasst euch nicht beim Sex filmen oder fotografieren. Die Bilder können später im Internet landen und lassen sich nicht mehr löschen.“ Deshalb die dringende Empfehlung des Staatsanwalt: Keine Aufnahmen, auch wenn man in den Partner noch so verliebt ist. Nicht einwilligen, auch wenn er noch so viel Druck macht.

Tatsächlich hat Mayr im Fall der 18-jährigen Südtirolerin eine Beschlagnahme des Sex-Videos beantragt. Im Grunde ein aussichtloses Unterfangen, denn eine Datei, die ins Internet gestellt wird, „ist wie Luft“, wie es der Staatsanwalt ausdrückt. Nicht mehr einzufangen. Jeder Empfänger könnte es in der Zwischenzeit mit anderen Personen geteilt haben usw.

Gegen den Ex-Freund, der das Video aufgenommen und ausgetauscht hatte, wird formell wegen eines Verstoßes gegen Art. 167 des Datenschutz-Gesetz aus dem Jahre 2003 ermittelt. Dieser sieht, für den Fall, dass jemand „Nutzen“ aus der Verbreitung von sensiblen Daten zieht, einen Strafrahmen von einem bis drei Jahre Haft vor.

Dass es sich bei dem Oralsex-Video, in dessen Erstellung die junge Frau offenbar eingewilligt hatte, um sensible Daten handelt, wurde ihr zu ihrem Nachteil erst nachher bewusst.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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