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Die Laborfonds-Rettung

Laborfonds drohte die Aushöhlung. Die Bilanzkommission im Senat hat nun einen Abänderungsantrag der Autonomiegruppe zur Aufwertung von Laborfonds genehmigt.

In der Haushaltskommission des Senats wird derzeit das Haushaltsgesetz 2018 behandelt. Die Autonomiegruppe hat unter anderem einen Abänderungsantrag zur Aufwertung des Laborfonds eingebracht, um einer drohenden Aushöhlung desselben durch gesamtstaatliche Kollektivverträge entgegenzuwirken. Diese sehen nämlich eine automatische Einzahlung der Beiträge der Südtiroler und Trentiner Arbeitnehmer in gesamtstaatliche Fonds vor, und zwar selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer bereits dem Laborfonds, also dem regionalen Zusatzrentenfonds, beigetreten ist.

Dieser besteht seit dem Jahr 2000 und hat derzeit 117.000 Mitglieder und ein Vermögen von 2,4 Milliarden Euro. Der gesamtstaatliche Fonds hat dagegen zwar bedeutend mehr Mitglieder, aber viel weniger Beitragszahlungen. Laborfonds ist also derzeit viel bedeutender als die meisten derartigen gesamtstaatlichen Fonds.

Diese herausragende Stellung wäre jedoch in Zukunft gefährdet gewesen, weil laut den geltenden Bestimmungen Einzahlungen aufgrund von Kollektivverträgen auf Staatsebene automatisch in die nationalen Fonds geflossen wären. Damit ist nicht nur ein Jahr für Jahr zunehmender Kapitalabfluss aus der Region verbunden, sondern auch eine schleichende Verminderung der Attraktivität von Laborfonds und jedenfalls ein Nachteil der Arbeitnehmer und Unternehmen, die nun mit zwei verschiedenen Fonds zu tun gehabt hätten.

„Wir sind froh, dass es uns nun nach mehreren Anläufen gelungen ist, diesen Automatismus zugunsten von Laborfonds umzudrehen, womit dieser aufgewertet und für die Zukunft abgesichert wird. Alle Beiträge aufgrund von gesamtstaatlichen Kollektiverträgen fließen nun automatisch an Laborfonds, außer die Betroffenen optieren für einen gesamtstaatlichen Fonds“, erklären die SVP-Senatoren Karl Zeller und Hans Berger.

Auch für die Bediensteten des Gesundheitswesens sei es ab 1. Januar 2018 möglich, über entsprechende Vereinbarungen dem Zusatzrentenfonds auf regionaler Ebene beizutreten. „Diesen Erfolg verdanken wir der Unterstützung von Vize-Minister Enrico Morando und dem Präsidenten der Haushaltskommission, Giorgio Tonini, die sich trotz Gegenwind aus einigen Ministerien und nationalen Verbänden hinter unsere Forderung gestellt haben“, so Zeller und Berger.

Das Haushaltsgesetz wird nächste Woche im Plenum des Senats genehmigt werden, wobei die Regierung wohl die Vertrauensfrage zum Text der Kommission stellen wird. Danach wird das Haushaltsgesetz von der Abgeordnetenkammer behandelt und am 1. Januar in Kraft treten.

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