Du befindest dich hier: Home » News » „Hier wird gespritzt“

„Hier wird gespritzt“

Südtirols Bauern haben künftig die Pflicht, mit Hinweisschildern über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. Was im Beschluss der Landesregierung steht.

von Heinrich Schwarz

Ein nationaler Aktionsplan bringt neue Verpflichtungen für die Bauern mit sich. Im Jahr 2009 hatte die EU eine Richtlinie für eine nachhaltige Verwendung von Pestiziden erlassen. Italien setzte die Richtlinie 2012 in nationales Recht um und genehmigte Anfang 2014 schließlich den „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“.

„Der Aktionsplan sieht verschiedene Maßnahmen vor, die wir nun schrittweise umsetzen“, erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler, der etwa auf einen Beschluss der Landesregierung vom Juli 2014 verweist. Damals wurden unter anderem Sicherheitsabstände und abdriftmindernde Maßnahme bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in landwirtschaftlichen Grundstücken, die an sensible öffentliche Flächen angrenzen, festgelegt.

Der nationale Aktionsplan sieht weiters vor, dass eine Information über die Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln erfolgen muss – zum Schutz der Personen, die einem Risiko ausgesetzt sein könnten. Am Dienstag hat die Landesregierung die entsprechenden Vorschriften genehmigt.

Im Beschluss heißt es: „Unbeschadet der Vorschriften auf den Etiketten der verwendeten Pflanzenschutzmittel sind die Anwender verpflichtet, die von der Ausbringung betroffenen und potenziell exponierten Personen über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln vorab zu informieren.“

Konkret gilt diese Informationspflicht für die landwirtschaftlichen Grundstücke, die an bestimmte Areale angrenzen. Zu diesen Arealen gehören Parks, Gärten, Sportplätze, Erholungsflächen, Spielplätze, Schulen, Kindergärten, Kinderhorte, Kitas (jeweils mit den dazugehörigen Grünflachen), Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Radwege sowie Gehsteige und Fußwege innerhalb der verbauten Ortskerne.

„Während der Ausbringung“, so steht im Beschluss, „muss am Rande des behandelten Grundstückes zu den genannten Arealen gut sichtbar ein Hinweisschild aufgestellt sein, das mindestens die Größe DIN A4 hat und deutlich leserlich folgenden Hinweis enthalten muss: ‚Fläche möglicherweise mit Pflanzenschutzmitteln behandelt‘.“ Auch die italienische Übersetzung ist vorgeschrieben.

Ursprünglich wollte das Land die Aufschrift „ACHTUNG PFLANZENSCHUTZBEHANDLUNG“ vorschreiben. Daneben hätten auch das Datum der Behandlung, der Zeitpunkt der Wiederbetretbarkeit des Gebietes und Infos über den Wirkstoff angegeben werden sollen. Nun bleibt es beim einfachen Hinweis.

Die Landesregierung legte am Dienstag weiters fest: „Das Hinweisschild muss bis zum Ablauf der auf dem Etikett des verwendeten Pflanzenschutzmittels angegebenen Wiedereintrittsfrist aufgestellt bleiben, und wenn eine solche Angabe fehlt, für die Dauer von wenigstens 48 Stunden nach Ausbringung des Pflanzenschutzmittels.“

Eine Ausnahme von der Ausschilderungs-Pflicht ist vorgesehen, wenn der Abstand zwischen der behandelten Kultur und dem von der Bevölkerung potenziell genutzten Areal mehr als fünf (bei Flächenkulturen) bzw. zehn Meter (Raumkulturen) beträgt. Ebenfalls kein Schild aufstellen müssen jene Bauern, die das behandelte Grundstück für Unbefugte durch einen Zaun oder eine gleichwertige Barriere unzugänglich machen.

Entlang von Radwegen oder Radrouten, so eine weitere Bestimmung, kann die Ausschilderung auf die jeweiligen Zufahrten beschränkt bleiben.

„Die neuen Vorschriften gelten mit Inkrafttreten des Beschlusses. De facto werden sie aber erst im nächsten Jahr, also mit der neuen Saison, angewandt. Wir haben darauf geachtet, dass nicht bei jeder Parzelle ein Schild aufzustellen ist“, erklärt Landesrat Arnold Schuler.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen