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Für die Tonne?

Der Regionalrat spricht sich gegen italienische Waffenexporte nach Saudi-Arabien und gegen das „Ius soli“ aus. In Rom interessieren die Begehrensanträge aus Bozen aber (fast) niemanden.

Von Matthias Kofler

Ein Abgeordneter schüttelt den Kopf: „Jetzt haben wir den ganzen Tag über Gott und die Welt diskutiert – für nichts. Dabei hätte ich so viel Arbeit.“

Der Regionalrat hat in dieser Woche zwei Begehrensanträge genehmigt, mit denen die römische Regierung zu einem Umdenken aufgefordert werden soll. Der eine Antrag betrifft das Einbürgerungsgesetz „Ius soli“, das derzeit im Parlament zur Behandlung aufliegt. Geht es nach dem Regionalrat, sollen die Onorevoli und Senatoren den Gesetzentwurf ablehnen, weil er den Ausländern gegenüber zu großzügig sei.

Auch der zweite Begehrensantrag, eingereicht von den Grünen und dem PD, enthält eine klare Botschaft: Demnach sollen die italienische Regierung und das römische Parlament ersucht werden, den Export von Waffen in Länder, die in Konflikte verwickelt sind, vor allem in Länder des Mittleren Ostens und Nordafrikas, zu stoppen. Die italienischen Waffenexporte seien mittlerweile von 1,2 Milliarden im Jahr 2007 auf 14,6 Milliarden gestiegen, stellte Riccardo Dello Sbarba (Grüne) fest. Auch in Südtirol gebe es mit der Iveco ein Unternehmen, das Waffen exportiere. Dieses sollte umgewidmet werden.

Der Antrag wurde mit 40 Ja und sieben Enthaltungen genehmigt.
Das Problem: In Rom interessieren die Begehrensanträge aus Bozen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der autonomen Region fallen, so gut wie niemanden. Die Regierung ist nicht verpflichtet, sich mit den Begehrensanträgen zu befassen, geschweige denn sie umzusetzen. Auch in der Abgeordnetenkammer gibt es keine Regelung, die festlegt, wie mit den Anträgen umgegangen werden soll. Dies bestätigt Unterstaatssekretär Gianclaudio Bressa in einer Anfrage von Riccardo Fraccaro (Cinque Stelle).

Einzig im Senat gibt es eine Regelung für die Überprüfung von Begehrensanträgen. Demnach werden die Anträge zuerst an die Aula und dann an die zuständige Kommission weitergeleitet. Wenn sich die Anträge auf Gesetzentwürfe beziehen, die im Parlament aufliegen, dann werden diese gemeinsam mit den Entwürfen behandelt. Die Überprüfung kann entweder mit einem Bericht an das Plenum enden, oder mit einer Resolution, in der die Regierung zur Umsetzung des Antrags aufgefordert wird.

Laut Gianclaudio Bressa wurden dem Regierungskommissar 2015 ungefähr zehn Kopien von Begehrensanträgen des Südtiroler Landtags übermittelt. Diese seien in elektronischer Form an den Unterstaatssekretär des Ministerpräsidenten sowie an den zuständigen Minister weitergeleitet worden. In seinem Amt seien keine Anträge eingegangen, erklärt der für regionale Angelegenheiten zuständige Unterstaatssekretär abschließend.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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