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„Pontius Bizzo“

Paul Köllensperger

Paul Köllensperger zum Fall Untersuchungskommission Sparkasse: „Landtagspräsident Bizzo macht den Pontius Pilatus.“

Der Grillino Paul Köllensperger nimmt zum Thema Sparkassen-Untersuchungskommission Stellung.

Die Mehrheit hat am Dienstag entschieden, eine Rechtsgutachten einzuholen.

Am Abend schreibt Köllensperger in einer Aussendung:

„Die Geschäftsordnung des Landtages ist eigentlich sonnenklar: Artikel 25 sagt, dass der Landtagspräsident eine Untersuchungskommission einberufen muss, wenn mindestens 9 Abgeordnete dies beantragen. Spielraum zur Bewertung ist keiner vorgesehen, und das ist auch logisch: es kann ja nicht sein, dass ein Exponent der Mehrheit im eigenen Ermessen über ein Recht der Opposition verfügen kann. Wenn dies nun zur Interpretation des Art. 25 wird, wird es keine UK zu brisanten Themen mehr geben. Das sollte der gesamten Opposition klar sein.
Dass es hier um ein brisantes Thema geht, wird schon aus der Reaktion der Sparkassenführung klar, aber auch aus dem Verhalten von Pontius Bizzo: das externe Gutachten soll den Anschein der technischen Entscheidung erwecken und den beiden Mehrheitsparteien die Bürde der Verantwortung abnehmen.

Hier geht es aber um eine politische Entscheidung und um den Druck der offenbar ausgeübt worden ist. Verschließt sich hier System Südtirol vor ungeliebten Blicken? Vor einer Landtags-Kommission, die in eine der dunklen Ecken Südtirols Licht werfen möchte auf die Verluste von hunderten Mio. Euro, die nicht nur 24.000 Kleinsparer getroffen haben sondern auch die Stiftung Sparkasse, die ein Besitz der Südtiroler Bevölkerung ist – und das soll politisch nicht relevant sein? Man darf nun gespannt sein, was im Gutachten stehen wird: zulässig oder nicht zulässig?

Gutachten die nicht im Sinne des Auftraggebers sind, sind bekanntlich eine Seltenheit, weshalb Grund zu Besorgnis besteht. Eines ist aber klar: der Rechnungshof wird sich wohl mit der Frage befassen müssen, ob es rechtens ist ein externes Gutachten zu bezahlen, das in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist.“

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