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Der Endspurt

Auf eine gemeinsame Textgrundlage und das weitere Vorgehen in Sachen Gesetzentwurf Raum und Landschaft hat sich die Landesregierung am Dienstag geeinigt.

Wie wichtig ihr eine möglichst baldige Verabschiedung des Landesgesetzes Raum und Landschaft ist, hat die Landesregierung mit ihrem heutigen Vorgehen gezeigt. „Um die Begutachtung durch Landesämter und Gemeinden zu beschleunigen, haben wir uns auf eine Textgrundlage geeinigt“, so Landesrat Richard Theiner nach der Sitzung der Landesregierung.

So könnten die notwendigen Gutachten noch vor der endgültigen Entscheidung der Landesregierung über den Textentwurf eingeholt und Anmerkungen eingearbeitet werden. „Mit dieser Vorgangsweise sparen wir viel Zeit und verhindern, dass wir nach unserem Beschluss wochenlang auf Gutachten warten und noch einmal über den Text diskutieren müssen“, so Theiner.

Mit der Definition der Textgrundlage, die unter im Südtiroler Bürgernetz unter dem Link http://www.provinz.bz.it/natur-raum/land-raum-mitdenken.asp einsehbar ist, hat sich die Landesregierung auch noch einmal zur Grundausrichtung des Gesetzes Raum und Landschaft bekannt und die wichtigsten Ziele unterstrichen. „Es sind dies ein effizienter, moderner Landschaftsschutz, die Eindämmung von Flächenverbrauch und Zersiedelung, das leistbare Wohnen und nicht zuletzt eine für die Bürger spürbare Vereinfachung der Verfahren“, erklärte der Landesrat heute.

In Sachen Landschaftsschutz etwa gehe es darum, nicht nur besondere Landschaften zu schützen, sondern auch die Alltagslandschaft, während man den Flächenverbrauch vor allem durch die Einführung der Siedlungsgrenzen zu bremsen versuche. „Innerhalb der Siedlungsgrenzen pochen wir auf eine effiziente Nutzung der Flächen, außerhalb auf deren Schutz“, so Theiner. Eine ganze Reihe von Maßnahmen im Gesetzentwurf soll zudem dazu beitragen, dass die Immobilienpreise sinken. „Wichtigstes neues Instrument sind dabei die Wohnungen mit gedeckeltem Preis“, so der Landesrat. Die Gemeinden können demnach vorab bestimmen, um wie viel neu zu bauender Wohnraum verkauft oder vermietet werden kann.

Schließlich werden die Verfahren rund ums Bauen verschlankt und für die Bürger übersichtlicher. Dafür sorgen nicht zuletzt die neuen Baurechtstitel, mit denen der bürokratische Aufwand der Größe des Bauvorhabens angeglichen wird. „Kleinere Arbeiten sind so ganz ohne oder mit geringem Aufwand möglich, während größere Projekte weiter einer eingehenden Begutachtung unterzogen werden“, erklärte Theiner.

Der Landesrat nahm am Dienstag auch den weiteren Iter des Gesetzentwurfes vorweg. So wird dieser nun von allen beteiligten Institutionen inhaltlich, rechtlich und sprachlich geprüft, bevor er von der Landesregierung genehmigt und an den Landtag weitergereicht werden soll. Dort geht er durch die Gesetzgebungskommission, der genügend Zeit zur Diskussion eingeräumt wird. „Ich gehe davon aus, dass der Entwurf noch im Winter, spätestens im März in das Plenum des Landtags kommt“, so Theiner.

 

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Kommentare (2)

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  • george

    Der Bürokratismus wird bei diesem Gesetz noch größer und die „kleinen“ Leute werden dann überhaupt nichts mehr zu sagen haben, wenn dieses Gesetz mit diesem Wortlaut in Kraft tritt. Die sogenannten „Großen“ im Dorf und in der Gemeinde werden noch mehr ihr „Techtelmechtel“ spielen können.

  • noxxer

    … vor allem wenn man weiß das das Gesetzt vom HGV und dem Bauernbund geschrieben wurde. 105 Artikel denen man ohne Fachanwalt nicht mächtig ist … und auch mit nicht.

    Der Schullian wird so viel Arbeit bekommen daß er seiner Parlamentarischen Arbeit nicht mehr ordentlich nachkommen kann.

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