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Wacklige Reform

Ministerin Elena Maria Boschi mit Senator Hans Berger

Hans Berger, Mitglied der Parlamentskommission zur Abschaffung der Leibrenten, ist überzeugt: Eine Abschaffung der Leibrenten sei verfassungswidrig.

von Matthias Kofler

Die sogenannte „Kommission zur Abschaffung der Leibrenten“ im römischen Senat hat ihre Arbeiten aufgenommen. In den ersten Sitzungen wurden namhafte Rechtsexperten zum Richetti-Gesetz angehört. Dieses sieht das Ende der Politiker-Leibrenten vor und gilt rückwirkend auch für die Ex-Abgeordneten, die bereits in Pension gegangen sind. Statt einer Leibrente erhalten die 2.300 Politpensionäre demnach eine Rente, die auf Grundlage der von den Politikern eingezahlten Pensions- und Sozialbeiträge berechnet wird. Zudem sieht das Gesetz ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren vor. Und es gilt auch für die Regionen und autonomen Provinzen Trient und Bozen.

Nachdem die Abgeordnetenkammer bereits grünes Licht gegeben hat, ist nun der Senat am Zug. Doch mittlerweile rechnen nur mehr die wenigsten damit, dass das Gesetz in der aktuellen Fassung eine Mehrheit finden wird.

Hans Berger, Mitglied der Kommission zur Abschaffung der Leibrenten, sagt gegenüber der TAGESZEITUNG: „Die Rechtsexperten sagen durch die Bank, dass das Gesetz sofort durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu Fall gebracht würde. In dieser Form kann das Gesetz rechtlich nie standhalten.“

Zu diesem einhelligen Schluss kamen unter anderem Giuseppe Tesauro, Ex-Präsident des Verfassungsgerichts, der Wissenschaftler Massimo Luciani, der Prorektor der Universität Luiss, Roberto Pessi, sowie die Pensionsexpertin Antonietta Mundo. Die verfassungsrechtlichen Bedenken betreffen zum einen die Rückwirksamkeit der Neuregelung, zum anderen sehen die Rechtsexperten mit dem Richetti-Gesetz die Autonomie des Parlaments beschädigt.

SVP-Senator Hans Berger rechnet mit langen Parlamentsdebatten. Die Behandlung des Gesetzentwurfs dürfte frühestens in zwei Wochen weitergehen, „weil wir momentan andere Prioritäten haben und der Entwurf auch nicht auf der Tagesordnung steht“.

 

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