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Einbruch beim Advokaten

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Zwei Tunesier, die bei einem Einbruch in die Wohnung eines Bozner Anwalts 55.000 Euro erbeuteten, werden zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt.

von Thomas Vikoler

Jener der zwei Angeklagten, der behauptet, nicht an dem Einbruch mitgewirkt zu haben („ich habe geschlafen“) erhält die höhere Haftstrafe. Fünf Jahre wegen erschwerten Diebstahls für den 30-jährigen Tunesier Mabrouk Mabrook. Er war sogar von seinem Mitangeklagten, dem gleichaltrigen Landsmann Radouhane El Tlili, vor Gericht entlastet worden.

Für Vorverhandlungsrichter Walter Pelino, der am Mittwoch das Urteil verkündete, waren aber beide Männer an dem bemerkenswerten Einbruch am 31. Dezember 2015 in Bozen beteiligt. Radouhane El Tlili wurde in einem verkürzten Verfahren zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Es geht in diesem Strafverfahren um einen Einbruch, dessen Opfer ein bekannter Bozner Advokat wurde. Einer der beiden Angeklagten hatte ihn wegen eines gegen ihn laufenden Strafverfahrens kontaktiert. Auf irgendeine Weise muss er in Erfahrung gebracht haben, dass der Anwalt zu Hause eine größere Summe Bargeld hortete. Beim Einbruch an Silvester wurden jedenfalls 55.000 Euro entwendet.

Der Bestohlene, der sich als Zivilpartei in das Strafverfahren eingelassen hatte, begründete den stattlichen Bargeldbetrag in seiner Wohnung so. Der Großteil davon stamme von einer Erbschaft, der kleinere Teil sei die Anzahlung eines Kunden.

Die beiden Angeklagten waren zu Beginn des Jahres 2016 einem Bozner Gastwirt damit aufgefallen, dass sie ihre Getränke mit großen Euro-Scheinen zahlen. Bis dahin waren sie durch notorischen Geldmangel aufgefallen. Die entscheidenden Beweise lieferte dann aber eine Telefonabhörung der Staatsanwaltschaft Rom in einem Drogen-Verfahren.

Radouhane El Tlili wurde gestern am Landesgericht auch wegen eines zweiten Einbruchs zu vier Jahren Haft verurteilt. Er sitzt derzeit im Bozner Gefängnis eine Haftstrafe ab, die frühestens 2020 endet. Rechnet man die beiden gestern gegen ihn verhängten Schuldsprüche hinzu, wird der Mann wesentlich länger hinter Gitter bleiben müssen.

Beide Verurteilten, Mabrouk Mabrook und Radouhane El Tlili, wurden von Richter Pelino auf Antrag der Staatsanwaltschaft übrigens zu Gewohnheitsverbrechern erklärt. Das bedeutet, dass sie keine Haftreduzierung wegen guter Führung in Anspruch nehmen können.

 

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