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Aktenzeichen: „Wompate Drecksau“

Im Mai vergangenen Jahres ist ein Fußballschiedsrichter in Schluderns in der Umkleidekabine tätlich angegriffen worden – von einem Schiedsrichterkollegen. Der Fall hat einen Rattenschwanz an Prozessen zur Folge.

von Artur Oberhofer

Der Fall hatte in Südtirol für großes Aufsehen gesorgt: Ein Fußballschiedsrichter war nach einem Amateurliga-Spiel in Schluderns von einem aufgebrachten Zuschauer tätlich angegriffen worden. In der Schiedsrichterkabine!

Später stellte sich heraus: Bei dem „Fan“, der den Schiedsrichter attackiert hatte, handelte es sich um Paul S., den damaligen Schiedsrichterobmann des VSS in Vinschgau.

Der krasse Fall beschäftigt nun die Justiz – und zwar auf mehreren Ebenen.

.Das Verfahren gegen Paul S. wegen Körperverletzung behängt am Friedensgericht. Jenes wegen Hausfriedensbruch und erschwerter Drohung vor dem Landesgericht.

Und jetzt wurde bekannt: Auch der mutmaßliche Schläger Paul S. ist vor Gericht gezogen. Er hat den Schiedsrichter verklagt, weil dieser – angeblich _ die Tonaufnahme von der Attacke an die Medien (TAGESZEITUNG und Rai Südtirol) weitergegeben haben soll.

Zur Erinnerung: Die abstiegsgefährdeten Schludernser empfingen am 8. Mai vergangenen Jahres die Mannschaft aus Kaltern, den Tabellenvierten. Vier Runden vor Schluss lagen die Schludernser auf dem vorletzten Platz.

Die Vinschger wollten unbedingt punkten!

Schluderns vergab mehrere gute Torchancen, in der ersten Halbzeit traf ein Stürmer nur die Querlatte.

In der 81. Minute vergab Schluderns sogar einen Elfmeter.

Und wie es im Fußball eben so ist: Wer die Tore nicht macht, der kassiert sie!

Zwei Minuten vor Spielende kam die große Ernüchterung:

Die Kalterer verwandelten einen Foulelfmeter zum 1 und 0. Das war denn auch der Endstand.

In der 89. Spielminute reklamierten die Schludernser einen Elfer. Am Ende war der Schiri der große Buhmann.

Dann passierte es!

Der Unparteiische wurde nach dem Schlusspfiff in seiner Kabine von einem Schluderns-„Fan“ tätlich angegriffen – unter den Augen eines Schludernser Betreuers.

Der Schludernser „Fan“, der später als der Vinschger VSS-Schiedsrichterobmann Paul S. identifiziert wurde, stürmte mit hochrotem Kopf in die Schiedsrichterkabine, beschimpfte den Unparteiischen wüst. „Drecksau, du wompate …“

Es kam zum Eklat: Paul S. verpasste dem Schiri eine Ohrfeige und einen Faustschlag ins Gesicht.

Der Schiedsrichter hat die Wildwest-Szenen mit seinem Handy aufgenommen.

Ein Auszug aus der Tonbandabschrift:

„Paul S. (schreit): Du Drecksau, du wompate. Du Drecksau …

Schiedsrichter: (fordert den Fan auf, die Kabine zu verlassen)

Paul S.: (unverständlich) … du Fock du! Des isch an Elfer! (schlägt zu) des isch an Elfer! Du Wixer du grausiger.

(MAN HÖRT GENAU, WIE DER FAN AUF DEN SCHIRI LOSGEHT UND IHM EINE OHRFEIGE UND EINEN FAUSTSCHLAG VERPASST.)

Schiedsrichter: Tians nen außi, tians nen außi.

Schluderns-Betreuer: Tu i schun, wos soll i tean.

Auch der Schluderns-Betreuer, der bei der Aggression in der Umkleidekabine zugegen war, geriet in des Teufels Küche. Gegen ihn wurde – weil er gegenüber den Carabinieri zunächst ausgesagt hatte, er habe nichts gesehen – wegen persönlicher Begünstigung ermittelt. Der Staatsanwalt gelangte zu der Erkenntnis, das sich der Betreuer zwar der persönlichen Begünstigung schuldig gemacht habe. Allerdings: Da die Carabinieri kein Protokoll angefertigt hätten (nur einen Dienstbericht über die Aussagen des Betreuers), sei die Straftat nicht verfolgbar.

Dagegen hat der Anwalt des tätlich angegriffenen Schiedsrichters, Mark Antonio De Giuseppe, Widerspruch eingelegt („Es kann nicht sein, dass die Verfolgbarkeit einer Straftat vom Verhalten der Carabinieri abhängt). Über den Widerspruch wurde gestern am Landesgericht in Bozen verhandelt. Richter Walter Pelino hat sich die Entscheidung vorbehalten.

Wohl nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung haben sowohl Paul S. als auch der Schludernser Betreuer in der Folge Strafantrag gegen den Schiedsrichter gestellt.

Sie werfen dem Kollegen, den Paul S. eine „wompate Sau“ genannt und eine Ohrfeige und einen Faustschlag verpasst hat, vor, er habe den Tonbandmitschnitt, auf dem die „Konversation“ (so Paul S. in seinem Strafantrag) zu hören ist, an die Presse weitergegeben.

Im Strafantrag heißt es:

„Es muss ausdrücklich festgehalten werden, dass der Unterfertigte (Paul S., Anm. d. R.) der Veröffentlichung dieser privaten Aufzeichnung nie und nimmer zugestimmt hätte bzw. auch nie zugestimmt hat. Die Aufnahme wurde gegen seinen Willen an die Öffentlichkeit gebracht und seine Privacy somit auf das Gröbste verletzt. Die Umkleidekabine stellte einen privaten Ort dar, an dem ohne das Einverständnis aller Beteiligten keine Aufnahmen gemacht werden dürfen, und gegebenenfalls können diese nur für gerichtliche Zwecke verwendet werden.“

Staatsanwalt Andrea Sacchetti sah dagegen keine Privacy-Verletzung. Die Aufzeichnung mit dem Handy sei zwar heimlich erfolgt, aber in Anwesenheit der betroffenen Personen – und zum Zwecke der Beweissicherung.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Tonbandprotokolles war der Name des Täters noch nicht bekannt.

Der Richter folgerte außerdem, dass die Telefonaufzeichnung keine persönlichen und somit schützenswerten Daten enthalte.

Der Staatsanwalt beantragte deswegen die Archivierung des Strafantrages von Paul S. und des Betreuers.

Dagegen haben der Ex-VSS-Schiedsrichterchef und der Schludernser Betreuer Widerspruch eingelegt.

Interessant: Als er selbst einmal von einem Fan attackiert worden war, zeigte sich Paul S. von seiner zimperlichen Seite.

Paul S. war nämlich – in seiner Eigenschaft als Betreuer der Schludernser – Jahre zuvor selbst von einem Fan der gegnerischen Mannschaft (leicht) gewatscht worden.

Paul S. ließ sich, obwohl laut Zeugenaussagen „nur ganz leicht getroffen“ für mehr als 20 Tage krankschreiben.

Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs kassierte Paul S. von dem „Fan“, der ihm eine Watschn verpasst hatte, 6.000 Euro Schadenersatz.

 

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