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Der zweite Anlauf

Mitte August hat das Verwaltungsgericht in der Causa Rosa Alpina entschieden, dass die Baukonzession rechtens ist. Doch damit ist die Sache noch nicht vom Tisch: Nun soll Rom entscheiden.

Von Alexa Collavo

Bereits Mitte August hatte das Verwaltungsgericht in der Causa Rosa Alpina entschieden, dass die Baukonzession rechtens war. Der Rekurs der Nachbarn wurde abgewiesen. Nun geht der Rekurs in die zweite Instanz.

Aber der Reihe nach:

Bereits seit dem Jahr 2011 versucht der Hotelier Paolo Pizzinini seine Hofstelle, die sich im Hotel Rosa Alpina befindet, auszusiedeln und will deshalb eine neue Hofstelle errichten. Am 10. Mai 2016 hatte die Gemeinde Abtei eine Baukonzession ausgestellt, die einen Rechtsstreit zur Folge hatte. Der Vorwurf der Nachbarn lautet: Der Hotelier darf keine Hofstelle bauen, weil er kein Bauer ist und weil er die Hofstelle bereits im Hotel Rosa Alpina hat. Am 14 August hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Rekurse nicht standhaft sind: Es bestehe kein Prozessinteresse und die Rekurse seien verspätet eingetroffen. Außerdem bestehe sehr wohl ein Baurecht in der Errichtung der Hofstelle. Paolo Pizzinini hat mit seinem Anwalt Hartmann Reichhalter den Prozess gewonnen.

„Wider erwarten haben die ursprünglichen Rekurssteller, Ylenia Crazzolara und Ingrid Crazzzolara, Berufung vor dem Staatsrat in Rom einegereicht. Sie beantragen die sofortige Einstellung der Bauarbeiten“, sagt Hartmann Reichhalter.

Seit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes habe Paolo Pizzinini aber weiter an seiner Hofstelle mit Wohnhaus gearbeitet. „Die Rekurssteller unterstreichen, sie hätten sehr wohl ein Interesse am Baustopp und das Urteil ersten Grades sei falsch. Sie haben wieder den Antrag gestellt, dass der Bau sofort eingestellt werden soll“, erklärt Reichhalter.

Am Dienstag habe es eine erste Entscheidung in Rom gegeben: Die Bauarbeiten sollen nicht eingestellt werden. „Es wurde aber für den 21. September eine Verhandlung in Rom einberufen, wo wieder darüber entschieden wird, ob die Bauarbeiten an der Hofstelle fortgeführt werden können“, sagt der Rechtsanwalt. Man sei außerdem sehr überrascht über das Handeln der Rekurssteller: „Wir respektieren natürlich, dass sie den zweiten Grad in Anspruch nehmen. Wir werden uns aber bei der Verhandlung Ende September wieder zur Wehr setzen, damit die Bauarbeiten zu Ende geführt werden können.“ Der Rechtsanwalt zeigt sich zuversichtlich, da ihm die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes einen Vorsprung gebe. „Wenn wir den Baustopp bei der Verhandlung Ende September verhindern können, kann der Hof fertiggestellt werden und somit wird jede weitere Verhandlung theoretisch bleiben. Das endgültige Urteil wird nämlich erst in einem Jahr gefällt“, so Hartmann Reichhalter.

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