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Defekte Seilwinde

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zu einem Arbeitsunfall abgeschlossen, bei dem ein 19-jähriger Holzarbeiter aus Bozen-Gries sein Bein verlor.

von Thomas Vikoler

Das Ergebnis der Erhebungen des Arbeitsinspektorats ist derart eindeutig, dass die Staatsanwaltschaft auf ein Fachgutachten verzichtete.

Das Ergebnis lautet: Die Seilwinde, dessen Seil am 23. Jänner dieses Jahres einem Holzarbeiter ein Bein abtrennte, war defekt. Die Anlage zum Holztransport war offenbar nicht angemessen instand gehalten worden, um die Sicherheit des Personals zu garantieren.

Das Personal, das war in diesem Fall ein 19-Jähriger aus Bozen/Gries, der beim Transport von schweren Baumstämmen im Wald von Raschötz oberhalb von St. Ulrich im Grödental Opfer eines schweren Arbeitsunfalles wurde.

Das Seil einer Winde brach und trennte, indem es zurückschnellte, dem jungen Holzarbeiter ein Bein oberhalb des Knies ab.

Der Schwerverletzte wurde ins Innsbrucker Universitätsspital geflogen und dort notoperiert. Er war nie in Lebensgefahr, das abgetrennte Bein konnte aber nicht mehr gerettet werden.

Bei dem Arbeitsunfall am 23. Jänner kam es zu einer Komplett-Amputation – das Bein wurde von dem zurückschnellenden Metallseil gänzlich abgetrennt. Bei einer Komplett-Amputation schließt sich die Arterie schneller als bei einer teilweisen. Das, und die schnelle Ankunft des Rettungshubschraubers Aiut Alpin, dürften dem 19-Jährigen das Leben gerettet haben.

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zu diesem Arbeitsunfall im Wald nun formell abgeschlossen.

Der Abschlussbericht wird dem Arbeitgeber des jungen Bozners zugestellt, der mit einer Anklage wegen schwerster fahrlässiger Körperverletzung rechnen muss.

Es handelt sich um den 45-jährigen H.P. aus Lajen, Inhaber einer Einzelfirma, bei dem der Grieser Waldarbeiter angestellt war.

Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, nicht ausreichend für die Sicherheit des Angestellten gesorgt zu haben. Indem die Seilwinde nicht vor ihrer Nutzung entsprechend überprüft wurde.

Die Mitteilung über den Abschluss der Ermittlungen ist im Normalfall die Vorbotin einer Anklage.

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